Nach der europäischen ODR-Verordnung (Verordnung über die
außergerichtliche Online-Beilegung verbraucherrechtlicher
Streitigkeiten) haben Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen, auf
ihren Webshops einen Link zur Online Streitbeilegungsplattform
(OS-Plattform) aufzunehmen.