Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals "Gewährleistung"), das seit dem 01.01.2002 Gültigkeit besitzt, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe die hier angebotene Wareals Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung grundsätzlich aus