CTEK Batterieladegerät CT5 TIME TO GO EU 12V 5.0A Erhaltungsgerät 20-160 Ah

  • Artikelnummer: 7120173
  • EAN: 7340103401612
  • Gewicht: 0,9 kg
  • Hersteller: CTEK Smart Chargers GmbH
  • Besonderheiten: Automatisch
  • Besonderheiten: Erhält Ladezustand
  • Besonderheiten: Plug-in
  • Besonderheiten: Tragbar
  • IP-Klasse: IP65
  • Marke: CTEK Smart Chargers GmbH
  • Herstellernummer: 40-161
  • Spannung: 12V
  • Produktart: Batterieladegerät
  • Fahrzeugtyp: Kraftfahrzeug
  • Batteriekapazität: 20–160 Ah
  • Batterietypen: 12 V:; WET; MF; Ca/Ca; AGM; GEL

Beschreibung

Sparen Sie kostbare Lebenszeit mit dem weltweit ersten Ladegerät, das Ihnen die verbleibende Ladedauer und die Einsatzbereitschaft der Batterie anzeigt.

Das Lade- und Erhaltungsladegerät CT5 TIME TO GO ist eine Weltneuheit, denn es beantwortet die Frage „Wann ist meine Batterie voll geladen?“ So können Sie den Batterieladevorgang perfekt auf Ihre Tagesplanung abstimmen, denn das CT5 TIME TO GO zeigt Ihnen genau die verbleibende Ladezeit in Stunden an. Darüber hinaus zeigt es Ihnen auch an, wann Sie erstmals einen Startversuch mit ihrem Fahrzeug durchführen konnten, noch bevor die Batterie vollständig geladen ist. Das CT5 TIME TO GO nutzt fortschrittliche Technologie und bietet drei Lade- und Erhaltungsladeprogramme: Normal, AGM und Recond. Das Gerät ist leicht zu bedienen und funktioniert vollautomatisch, und sie können es ggf. beliebig lange an der Batterie angeschlossen lassen, ohne die Gefahr einer Tiefentladung oder Überladung.

Funktionen:

  • praktisch und einfach zu bedienen
  • TRY-LED zeigt an, wann EIN erster Startversuch möglich ist
  • Prüfung und Wiederherstellung der Batteriekapazität
  • Normal-Programm für mittelgroße Blei-Säure-Batterien
  • AGM-Programm für mittelgroße Blei-Säure-AGM-Batterien
  • geeignet für alle 12-V-Blei-Säure-Batterien
  • funkenfrei
  • verpolsicher
  • kurzschlussfest
  • zeigt genau die verbleibenden Stunden an, bis die Batterie vollständig geladen ist
  • Recond-Programm zur Rekonditionierung tiefentladener Batterien
  • vollautomatischer Ladevorgang

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist

Hinweis zur Entsorgung von Altöl

gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

WHR Car&Bike
Bottchenbachstr. 18
06526 Sangerhausen

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 16 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.