ZuGarantie / Gewährleistung muss ich als Privatverkäufer folgendes anmerken:
Sie bieten im Rahmen einesPrivatverkaufs auf eine gebrauchte Ware. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärenSie sich ausdrücklich und uneingeschränkt damit einverstanden, auf die Ihnengesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Es gibt eineuneingeschränkte Abnahmeverpflichtung, aber keine Rücknahme, Garantie oderNachverhandlung. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstandensind!