Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich bei Neuwaren zwei Jahre lang für Sachmängel und ein Jahr bei Gebrauchtwaren. Dies steht oft in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufspreis. Als Privatmann kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit seine Gewährleistungspflicht ausschließen und haftet dann nicht mehr gemäß § 437 BGB. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung, Garantie, Produkt- oder Sachmängelleistung, Rücknahme oder Umtausch sowie Kaufpreisminderung und schließe diese für meinen Verkauf im Zusammenhang mit Ebay aus (Begründung: privater Verkauf aus privatem Besitz, kein gewerblicher Händler). Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand übernehme ich keine Haftung. Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie mit diesen Regelungen nicht einverstanden sind.