Ich bin ein
Privatverkäufer"
Achtung : Dadurch ist es eine Versteigerung
im Sinne §156 BGB. Dieses bedeutet, daß der Höchstbietende
nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals
FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter
erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe
an. Leider notwendiger Hinweis: Als Privatverkäufer übernehme ich keine
Gewährleistung nach EU-Recht.
Mit der Abgabe eines
Gebotes erklären Sie sich
ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen
gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung zu verzichten.