SNR: 33 dB
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Der Dämmwert des Gehörschutzes ist so zu wählen, dass der Lärmpegel am
Ohr durch den SNR-Wert auf unter die kritische Grenze von 80 dB
reduziert wird.
Wissenswertes über Gehöhrschutz:
Lärm ist ein Problem - Hörschäden sind irreparabel!
In der neuen EG-Lärmrichtlinie werden die Grenzwerte um 5 db reduziert.
Ab 80dB sollte Gehörschutz eingesetzt werden (z.B. Arbeitgeber müssen ab 80dB Gehörschutz bereit stellen)
Ab 85dB ist das Tragen von Gehörschutz in Firmen zwingend vorgeschrieben.
Auch Heimwerker sollten sich im eigenen Interesse daran halten.
Ein
Beispiel für Lärmbelastung: Bei konstanter Belastung mit 80 dB, dies
kann z.B. an Kreuzungen von großen Städten erreicht werden, oder durch
den Staubsauger, ist eine Beeinträchtigung des Hörvermögens realistisch!
Weitere Krachmacher aus unserem Alltag, die in der Regel über den 80dB liegen können:
- Rasenmäher (Benzin)
- Lautes Schnarchen
- LKW, Autohupen
- Kreissäge
- Presslufthammer
- Schlagbohrer
Machen
Sie sicher immer vorher bewusst, ob und wenn ja welchen Lärm.- oder
auch anderen Gefahrenquellen Sie ausgesetzt sind. Oft vergisst man den
Einsatz weiterer notwendiger Schutzausrüstungen oder hält es nicht für
notwendig.
Treffen Sie immer die entsprechen Maßnahmen (Einsatz von Gehörschutz, Augenschutz, Atemschutz, Handschutz)
Wir unterstützen Sie gerne dabei - Ihre Gesundheit zuliebe!