Celaflor Roundup ALPHEE Unkrautfrei 1 Liter Unkrautpistole

Nicht bienengefährlich

Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.

 

 

7,2 g/l Glyphosat


1 Liter für bis zu 30 m²

 

Roundup® Alphée wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer Belag entsteht (33 ml/m²), (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig). Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich durch Drehen an der Düse einstellen. Regen 6 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

 

Anwendungsfertige Spritzlösung.

Roundup® Alphée eignet sich für die gezielte Unkraut- und Ungrasbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig), unter Ziergehölzen und Kernobst sowie zur Kulturvorbereitung im Zierpflanzenbau. Wirkt ausschließlich auf grünen Pflanzen als Blattherbizid.

Keine Bodenwirkung.

 

Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.

Bienen, Laufkäfer, Raubmilben und Brackwespen werden bei sachgerechter Anwendung von Roundup® Alphée nicht gefährdet.

Roundup® Alphée ist nicht selektiv. Kontakt mit Kulturpflanzen vermeiden. Bei Anwendung im Zierrasen zur Erleichterung der Neueinsaat werden getroffene Gräser mitbekämpft.


Volle Wirkung erst nach 2 - 3 Wochen sichtbar.

 

 

Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Um Abtrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen. Maximal 1 Anwendung während der Vegetationsperiode für die Kultur bzw. je Jahr. Den behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.

 

Temperaturbedingte Wirkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Anwendung nur im Freiland. Gegen ein-und zweikeimblättrige Unkräuter unter Kernobst, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen sowie vor der Saat von Zierrasen, Zierpflanzen und Ziergehölzen.

Dosierung: 33 ml/m².

 

 

Gut bekämpfbar u.a.:
Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Bingelkraut, Distelarten, Ehrenpreisarten, Fuchsschwanz, Gänsefuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Knöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Zaunwinde.

 

Nicht bekämpfbar:
Kleine Brennessel, Weißklee, Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander.

 

 

NICHT zur Anwendung im Rasen geeignet!

 

 

Nicht auf unkrautfreiem Boden anwenden, da Wirkung nur über die grünen Pflanzenteile. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht gärtnerisch, landoder forstwirtschaftlich genutzt werden, ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen, Wege, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Abs. 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen von Raubmilben (T. pyri), Brackwespen (A. rhopalosiphi) und Laufkäfern (P. cupreus) und als schwach schädigend für Siebenpunkt-Marienkäfer (C. septempunctata) eingestuft. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel ist giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

 

 

1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasser-kanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

2. auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach 6 Abs.3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.

 

Achtung:

 

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

Zugelassene Anwendungsgebiete: Nichtkulturland, Obstbau, Zierpflanzenbau.

 

Sicherheitshinweise:

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebraucht nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.

 

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

 

Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.

Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

 

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

 




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