1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro-
und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach
Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als
unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese
Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen
Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien
und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14
Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch
die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der
Vorberei- tung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten
separiert werden, um diese für die Wiederverwendung
vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG
können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu
erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von
Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene
Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise zu der Möglichkeit der
Rückgabe von Altgeräten:
Die Altgeräte dürfen kostenlos auf dem lokalen
Wertstoffhof oder in folgenden Sammelstellen in Ihrer Nähe
abgegeben werden: Rücknahmesystem Elektroaltgeräte Deutsche
Post DHL (Webseite Deutsche Post)
Dadurch wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht
verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden
werden.
Bitte beachten Sie:
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem zu
trennen sind.
Jeder Verbraucher ist für das Löschen von
personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät
selbst verantwortlich.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die
Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis
der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: Webseite EAR-System