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KEDU Motorstarter KOA1Y, 3~ bis 4kW, Temperaturschalter Anschluss möglich KOA1Y

VOR DEM KAUF UND VOR DER INBETRIEBNAHME BEACHTEN SIE UNBEDINGT DEN SCHALTPLAN (siehe Bilder)

Die Firma KEDU (und auch DKLD) produziert unter der gleichen Typenbezeichnung verschiedene Varianten die man nur an den tech. Daten, dem Schaltplan sowie der Ausführung (siehe Bilder) erkennen kann!

Achtung:
Der Einbau und die Inbetriebnahme von Ersatzteilen oder Komponenten darf nur von Elektro-Fachkräften erfolgen - das dient  Ihrer Sicherheit und ist notwendig für den Garantieerhalt.

  • KEDU Motorstarter (Schalter-Stecker-Kombination) mit Anschlußmöglichkeit für einen Temperaturkontakt

    3Ph, Schaltleistung 4,0kW 400V˜/AC-3, mit Unterspannungsauslöser Uc: 400V/50Hz, mit Phasenwender und Thermokontaktanschluss
  • Schaltleistung AC-3 400V/4,0kW
  • mit Unterspannungsauslösung
  • Thermokontaktanschluss möglich
  • Uc: 400V/50Hz
  • CEE-Kragenstecker 3P+N+PE 400V 16A mit Phasenwender
  • OHNE Motoranschlussleitung
  • Schutzkappe auf Tastatur
  • Info: Befestigungsmaß diagonal gemessen ~95mm
  • natürlich auch für alle anderen Anwendungen: Holzspalter, Bohrmaschine, oder...
Optische und tech. Änderungen sind möglich, Irrtümer vorbehalten!

Informationen nach § 18 (4) ElektroG

 

Lieber Kunde,

als Nutzer von unseren Produkten beachten Sie bitte folgendes:

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller und der Vertreiber.

In Geräten enthaltene Batterien und Akkus sowie Lampen

Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlos­sen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt auch für Lam­pen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ­gers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Müll­tonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsor­tierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rück­nahmestellen unentgeltlich abgeben.

 

Die Adressen der Abgabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.

 

Für die Rückgabe von Altgeräten in Geschäften gilt folgendes: 

Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von min­destens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.

Dies gilt auch bei Online-Vertrieb/Versandhandel, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rück­gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Ver­treibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.

Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online-Ver­trieb/Versandhandel für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt.

Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie z. B. Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

 

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