2 x Compo Bi 58 N Insektenvernichter 30 ml


Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.



Bi 58 N ist ein Fraß- und Kontaktinsektizid, gegen saugende und beißende Insekten an Zierpflanzen, Gemüse und Erdbeeren.


Wirkstoff:

0,75 g/l L. Cyhalothrin


2 x 30 ml


Vorteile Bi 58 N


  • Breites Anwendungsspektrum: Gegen saugende und beißende Insekten
  • Mit einer Sofort- und Dauerwirkung
  • Zur Anwendung an Zierpflanzen, Gemüse und Erdbeeren
  • Kontakt- und Fraßinsektizid
  • Gute Pflanzenverträglichkeit


Anwendungsgebiete:

An Zierpflanzen*, Rettich, Radieschen, Feldsalat, Erdbeere** im Gewächshaus gegen saugende Insekten (*ausgenommen Weiße Fliegen), Beißende Insekten (**ausgenommen Erdbeerblütenstecher) An Tomate, Gemüsepaprika im Bereich Gewächshaus, Zimmer, Wintergärten und Balkone gegen beißende Insekten und saugende Insekten (nur an Gemüsepaprika) An Gurke, Aubergine, Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis im Bereich Gewächshaus, Zimmer, Wintergärten und Balkone gegen beißende Insekten und saugende Insekten (ausgenommen Weiße Fliegen)



Gebrauchsanweisung:

Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig!

Behandeln Sie bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome die Pflanzen im Spritzverfahren. Geben Sie das COMPO Bi 58 N-Konzentrat, wie in der Dosierungsangabe beschrieben, in Wasser und mischen dies gut durch. Sprühen Sie die Pflanzen von allen Seiten gleichmäßig ein. Setzen Sie immer nur soviel Spritzbrühe an, wie an einem Tag benötigt wird.

Nicht in der vollen Sonne oder bei hohen Temperaturen anwenden, vorzugsweise am späten Nachmittag oder Abend. Die Spritzbrühe ist nicht lagerfähig und sollte deshalb unmittelbar nach dem Ansetzen verbraucht werden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Nicht ins Grundwasser gelangen lassen

Anwendungszeitraum:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.


Dosieranleitung:

20 ml in 1 L Wasser

Bi 58 N ist nach eigenen Erfahrungen gut pflanzenverträglich. Empfindliche Pflanzenarten oder -sorten sind nicht bekannt. Da es große Sortenunterschiede geben kann, ist vor der Behandlung größerer Bestände oder wertvoller Einzelpflanzen die Verträglichkeit an einigen Blüten und Blättern zu testen. Beobachtungszeit 5 - 8 Tage.



Aufwandmengen:

Je nach Pflanzenhöhe können mit 1 L Spritzbrühe folgende Flächen in m² gespritzt werden:

Pflanzenhöhe bis 50 cm:  1 L für 20 m²
Pflanzenhöhe 50 - 125 cm:  1 L für ca. 14 m²
Pflanzenhöhe über 125 cm:  1 L für 10 m²



Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Ackerbau, Gemüsebau, Zierpflanzenbau.

Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
 
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
 
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
 
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.




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