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3x 500ml PETEC STEINSCHLAG & UNTERBODENSCHUTZ KAUTSCHUK SCHWARZ SPRAY ROSTSCHUTZ

Artikel-Nummer: 80004574

Steinschlag- & Unterbodenschutz, Spray, schwarz, 3x 500mL
auf synthetischer Kautschukbasis ist überlackierbar und hat eine sehr gute Haftung auf allen Oberflächen.
Einsatzbereiche:
Für optimalen Schutz gegen Rost und Steinschlag in allen korrosionsgefährdeten Bereichen. Im getrockneten Zustand bildet Steinschlag- und Unterbodenschutz einen elastischen, strukturellen und geschlossenen Schutzfilm mit Anti-Dröhn-Wirkung.
Eigenschaften:
synthetischer Kautschuk mit sehr guter Haftung
schützt Reparatur- und Karosserieteile vor Rost und Steinschlag
wird nicht spröde oder rissig und haftet auch bei hohen Temperaturen
überlackierbar
beständig gegen Wasser, Salzwasser, Bremsflüssigkeit und viele Chemikalien

Gebrauchsanweisung:
Dose vor Gebrauch gut schütteln. PETEC Steinschlag- und Unterbodenschutz im Abstand von ca. 25 cm auf die rostfreie, saubere, trockene und entfettete Oberfläche sprühen. Nach der Trocknungszeit kann überlackiert werden. Lösungsmittelhaltige Lacke und andere Medien können die Härtung blockieren oder zerstören. Zur Sicherstellung der Eignung des Produktes für die gewünschte Anwendung sind in jedem Fall Eigenversuche zu empfehlen.
   
 

GHS02

GHS07

GHS09


Gefahr

Gefahrenhinweise:
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P304 + P312 BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P410 + P412 Vor Sonneneinstrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen.
P210 Von Hitze heißen Oberflächen Funken offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
Nicht rauchen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen auch nicht nach Gebrauch.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Hinweise zur Batterieentsorgung Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten,

die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich - rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Einkauf ohne Risiko
Markenqualität
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