Ein Elektrokochfeld funktioniert durch Wärmeleitung und durch Wärmestrahlung. Die Kochzonen erreichen nach dem Einschalten schnell eine hohe Temperatur und leuchten dunkelrot. Elektrokochfelder sind leicht zu reinigen, temperaturstabil und behalten ebenfalls nach dem Ausschalten eine Restwärme, die noch genutzt werden kann.
Ein Induktionskochfeld lässt die Wärme direkt im Topfboden entstehen. Dafür sorgen flache Kupferspulen unter der Glaskeramik, durch die Strom fließt und die ein elektromagnetisches Feld erzeugen. Induktionsgeeignetes Kochgeschirr wandelt diese Energie direkt im Boden zu Wärme um. Schaltet man das Induktionskochfeld runter oder hoch, reagiert das System unmittelbar und schnell. Sobald man das Kochgeschirr von der Kochstelle nimmt, wird das Aufheizen des Topfbodens gestoppt.
Ein Gaskochfeld ist sofort an oder aus. Man kann sofort die neu eingestellte Stärke nutzen. Bei unseren Geräten aktiviert sich die Flamme auf Knopfdruck/Schalterdrehung, sodass man keinen Anzünder zur Hand nehmen muss. Bei Gaskochfeldern lässt sich die Temperatur sehr gezielt und unmittelbar regulieren. So kann man stufenlos die Flamme und damit die Temperatur einstellen.
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie auf der Seite von EAR-SYSTEM.
3. Hinweis zum DatenschutzAuf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.