COMPO VOROX Unkrautfrei Express - 1 Liter

COMPO VOROX Unkrautfrei Express - 1 Liter

  • 1 Liter Dosierflasche
  • Totalherbizid gegen ein- und zweiblättrige Unkräuter, Algen und Moose
  • Expresswirkung: Sichtbare Ergebnisse schon nach 1-3 Stunden
  • Für die Anwendung im Garten zwischen Zierpflanzen und -gehölzen
  • Nicht bienengefährlich - Kinder und Haustiere können direkt nach Antrocknung wieder in den Garten

Schütteln Sie VOROX® Unkrautfrei Express vor Gebrauch kräftig und verdünnen es anschließend entsprechend der Dosierungsangaben mit Wasser.

Sprühen Sie die zu bekämpfenden Unkräuter und Ungräser sowie Algen und Moose mit einer Gartenspritze gezielt ein, so dass sie gut benetzt sind. Der unerwünschte Pflanzenbewuchs sollte bei der Spritzung trocken sein. Nur die direkt getroffenen grünen Pflanzenteile sterben ab. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.

Menge/ Dosierung/ Ausbringung

1. Flasche neigen solange bis die Dosierkammer gefüllt ist (75 ml).
2. Für kleinere Mengen, Flasche abkippen bis die Flüssigkeit in der Dosierkammer das Niveau der gewünschten Menge erreicht hat (linke Marke).
3. Flasche öffnen, Verbindung zum Dosierer schließt sich.
4. Dosierte Menge in die Spritze geben.

Nicht zur Beseitigung von Unkräutern oder Moos in Rasenflächen geeignet.
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

*Die Anwendung des Mittels auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit 5 m Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.

**Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- geahndet werden.

Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.

Wirkstoff: 237,59 g/l Pelagonsäure

Zul.-Nr.: 007507-62
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Signalwort: Achtung

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