Studentica / Studentika

1925

Zwei Urkunden der


Burschenschaft Guestphalia Münster in der Deutschen Burschenschaft (DB)

heute Burschenschaft der Norddeutschen und Niedersachsen zu Bonn


SEHR GUTER ZUSTAND

Maße: bis 50x32 cm


1. Ernennung zum Alten Herrn der Burschenschaft Guestphalia Münster: Friedrich Betzel, genannt bei den Westfalen: Fridolin Betzel

2. Offizielle Urkunde der Philosophischen Fakultät der Universität Münster zur bestandenen Dissertation des Herrn Betzel aus Barmen - mit offiziellem Siegel der Westfälischen Wilhelms-Universität - geprägtes Siegel / gestanzt. Thema der Doktorarbeit: "Der Schuhmacher im elisabethanischen Drama"



Geschichte der Guestphalia:
Nach Neueinrichtung einer entsprechenden Professur wurde am 27. Januar 1877 in Münster der Romanische Verein zur Förderung des Fachstudiums gegründet.

1879 war der Verein Mitgründer des Cartell-Verbandes neuphilologischer Vereine an deutschen Hochschulen, des ersten Verbandes studentischer philologischer Vereine. Dieser Verband wurde nach mehreren Umgestaltungen letztlich Teil des Deutscher Wissenschafter-Verbandes.

Zwanzig Jahre nach Gründung nahm der Verein den Namen Guestphalia an und wählte die Farben „orange-weiß-hellblau“, die aber nicht öffentlich getragen wurden. 1920 erfolgte eine völlige Neuorientierung. Es wurde Couleur aufgesetzt und es wurden Bestimmungsmensuren gefochten. Im Jahr darauf erfolgte die Aufnahme in die Deutsche Burschenschaft.

Um ein stärkeres Gewicht zu erhalten und finanziell leistungsfähiger zu werden, verlegte die Guestphalia 1931 nach Bonn, um dort mit der Studentenverbindung Normannia zur Burschenschaft der Niedersachsen zu fusionieren.
 
Die Sache wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Auschluss der Sachmängelhaftung findet keine Anwendung für Schadenersatzansprüche jeglicher Art, wenn der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben sowie für Schadenersatzansprüche bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Sofern der Verkäufer noch Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen den Hersteller, seinen Verkäufer oder sonstige Dritte hat, werden diese Ansprüche an den Käufer abgetreten.