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Lavazza Kaffee/Tee Crema e Aroma 1.000 g Bohne

Lavazza Crema e Aroma 1000g

Der meistverkaufte Kaffee aus dem Lavazza Sortiment besteht aus einer vielseitigen Mischung aus Arabica und Robusta Bohnen. Lavazza Crema e Aroma besticht durch einen kräftigen und aromatischen Geschmack, gekrönt durch eine hervorragende Crema und einem lang anhaltenden Nachgeschmack. Er eignet sich ideal für den puren Espresso Gaumenkitzel und alle Milchkaffees.

Bitte schließen Sie Ihren Einkauf über die Funktion "Jetzt bezahlen" ab und wählen Sie dort Ihre gewünschte Zahlungsart aus. In der "Kaufabwicklung" haben Sie zunächst die Möglichkeit, Ihren Kauf noch einmal zu überprüfen. Dafür werden Ihnen die "Einzelheiten zum Einkauf" angezeigt. Wenn Sie möchten, können Sie hier außerdem die Lieferadresse ändern. Zum Schluss bitte auf "Kaufabwicklung abschließen" klicken, damit die Daten Ihres Kaufes an uns übermittelt werden. Nachdem Sie diesen Vorgang abgeschlossen haben, wird automatisch eine Bestellbestätigung Ihres Einkaufs an Ihre bei eBay hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Bitte verwenden Sie bei Überweisung, die auf der Bestellbestätigung befindliche Auftragsnummer oder Ihren eBay-Mitgliedsnamen, damit wir Ihre Zahlung schnellstmöglich zuordnen können und Sie Ihren gekauften Artikel erhalten.

Wichtig:
Bitte geben Sie immer die korrekte Lieferanschrift und Rechnungsanschrift an. Änderungen nach Zahlungseingang können nicht berücksichtigt werden. (Aufgrund von PayPal-Vorschriften darf die Lieferanschrift nicht mehr geändert werden). Wir bitten um Verständnis.

Des Weiteren tragen Sie bitte während des Bestellvorgangs eine Telefonnummer ein, denn bei Groß- bzw. Palettengeräten setzt sich die Spedition mit Ihnen in Verbindung, um mit Ihnen einen Liefertermin zu vereinbaren.

Hinweis: Zusätzliche Information in der eBay-Kaufabwicklung oder im PayPal-Zahlungsvorgang werden nicht an uns übermittelt. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen unter der bei eBay angegebenen E-Mail-Adresse.

Groß- bzw. Palettengeräte werden von einer Spedition geliefert. Vor der Auslieferung vereinbart dieser mit Ihnen einen Liefertermin - bitte geben Sie immer eine aktuelle Telefonnummer bei Ihrer Bestellung an - nur so ist ein reibungsloser Ablauf gegeben.
Die Lieferung per Spedition ist immer Bordsteinkante, den weiteren Transport bis zum eigentlichen Stellplatz des Gerätes müssen Sie selbst übernehmen.

Hinweis: Für den Fall, dass es abweichende Angaben zu den weiter oben unter "Artikelmerkmale" und "Detaillierte Informationen zum Artikel" genannten Produktdetails gibt, ist ausschließlich diese Produktbeschreibung gültig.

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  • Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der bei „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ angegebenen Adresse unentgeltlich abgeben.
  • Bedeutung der Batteriesymbole:
    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Bei Batterien:
    1. die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber,
    2. mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder
    3. mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,
    befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
  • Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
    Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
    Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
  • Batterieentsorgung
  • Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (das sind solche Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind, zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömungen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen) dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen.
    Altbatterien und Altakkumulatoren, die vom Altgerät nicht umschlossen sind, sind dabei vor der Abgabe an eine wie nachfolgend beschriebene Erfassungsstelle zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Abs. 5 Satz 2, Satz 3 Elektrogesetz im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwertung von anderen Altgeräten separiert, um diese für die Verwertung vorzubereiten.
    Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum Elektrogesetz können Altgeräte identifiziert werden, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.

Sofern Sie bei uns eines der folgenden Geräte gekauft haben, haben Sie die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, bei der Auslieferung des neuen Gerätes von uns kostenfrei abholen zu lassen ("Alt gegen Neu").

  • Kühlschränke
  • Gefriergeräte
  • Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten
  • Klimageräte
  • Entfeuchter
  • Wärmepumpentrockner
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Elektroherde und Elektrobacköfen
  • Elektrokochplatten

Die nachfolgend aufgeführten Geräte, können Sie kostenlos bei uns zurückgeben, sofern Sie ein Elektro- oder Elektronikgerät bei uns gekauft haben und das Altgerät der gleichen Geräteart entspricht, d.h. im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt ("Alt gegen Neu").

  • Staubsauger
  • Mikrowellengeräte
  • Bügeleisen
  • Toaster
  • elektrische Messer
  • Wasserkocher
  • elektrische Rasierapparate
  • Waagen
  • Haar- und Körperpflegegeräte

Altgeräte, welche in keiner Äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, können Sie unabhängig von dem Kauf eines neuen Gerätes bei uns, wie folgt unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen sollten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener und sensibler Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.

Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Diese finden Sie auch auf der Website von Interseroh.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie bei der Firma Interseroh.

Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Vertreiber-Information gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG

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