INEFA – Spitzen Qualität Made in Germany!
Fallrohre unterschiedlicher Größenordnung können mithilfe des Reduzierungsstücks DN 75/50 von INEFA zuverlässig miteinander verbunden werden. Das Reduzierstück aus unserem Sortiment wird aus formstabilem PVC-U Kunststoff angefertigt, wodurch es besonders resistent gegen äußere Umwelteinflüsse ist. Zudem ermöglicht das Stecksystem von INEFA eine einfache und mühelose Montage.
Eigenschaften des Fallrohr - Reduzierstücks von INEFA:
- Praktisches Verbindungsstück zwischen Fallrohren mit unterschiedlicher Größe
- Zur Verjüngung des Rohrdurchmessers
- Einfache Montage durch passgenaues Stecksystem
- Hochwertiger PVC-U Kunststoff
- Made in Germany
Materialzusammensetzung:
- 100% PVC-U Kunststoff
Materialeigenschaften:
- Witterungs- und UV-beständig
- Alterungs- und farbbeständig
- Formstabil und passgenau
- Belastbar und schlagfest
- Weichmacherfrei
Im Lieferumfang enthalten:
- Reduzierstück DN 75/50
Hinweise:
- Das Fallrohr-Reduzierstück ist nur mit Produkten aus dem INEFA-Sortiment kompatibel
- Erweiterbares Zubehör wie z.B. Laubschutzgitter findest du in unserem Shop
Unsere Service-Hotline ermöglicht dir den direkten Kontakt zu unserem Kundenservice.
Wir liefern dir alle Artikel aus unserem stetig wachsenden Sortiment innerhalb von 1-2 Werktagen zu dir.
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Lieferbedingungen
Wir liefern ausschließlich in die ausgewiesenen Länder zu den beschriebenen Konditionen. Die Auslieferung erfolgt nach Geldeingang mittels Paketdienst oder Spedition. Die Lieferbedingungen sowie die Bearbeitungszeit sind am Anfang separat ausgewiesen. Die ausgewiesenen Versandkosten Deutschland besitzen Gültigkeit für Deutschland (ausgenommen Inseln). Eine Abholung sowie Lieferung an eine Packstation ist nicht möglich.
Zahlungsbedingungen
Eine Auslieferung erfolgt grundsätzlich nach Zahlungseingang. Jeder Lieferung liegt eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bei. Bei Produkten gem. Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG geht ab dem 1.10.2014 die Umsatzsteuer-Schuldnerschaft auf den gewerblichen Kunden über (Reverse-Charge). Wenn Sie umsatzsteuerlicher Unternehmer sind und nicht von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gebrauch machen, erhalten in diesem Fall eine Rechnung ohne Ausweis einer Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft.
Rechtlicher Hinweis
Bei Abbildungen, Zeichnung sowie Texten behalten wir uns ein Eigentum- und Urheberrecht vor. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte sowie der eigenen Benutzung bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Bei den verwendeten Abbildungen kann es zu leichten Farbabweichungen zur original Ware kommen. Hierbei handelt es sich teilweise um Beispielabbildungen.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereit gestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
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