Compo Schädlings-frei plus AF 500 ml


Nicht bienengefährlich

Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.



Natürliches Insektizid gegen saugende Insekten, wie Blattläuse, Thripse, Zikaden, Weiße Fliegen und Schildläuse sowie Spinnmilben. Nach eigenen Erfahrungen werden auch beißende Insekten, wie der Buchsbaumzünsler erfasst. Für Zimmer, Balkon, Terrasse und Garten. Nicht bienengefährlich und gut pflanzenverträglich.


500 ml


Wirkstoff:

0,05 g/L Natur-Pyrethrum, 8,25 g/L Rapsöl



  • Anwendungsfertig: Kein Mischen oder Dosieren
  • Breites Wirkungsspektrum: Gegen Saugende Insekten, Weiße Fliegen, Schildläuse (Woll- und Schmierläuse), Spinnmilben und Freifressende Schmetterlingsraupen
  • Erfasst auch Eier und Larven
  • Gute Pflanzenverträglichkeit und nicht bienengefährlich



Anwendung:

Compo Schädlings-frei plus AF ist ein anwendungsfertiges Produkt. Vor Gebrauch gut schütteln. Spritzen Sie die Pflanzen ab Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen bis zur sichtbaren Benetzung der Blattober- und Unterseite. Nehmen Sie die Spritzungen in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden vor, da die Wirkung bei niedrigen Temperaturen am besten ist. Bei Sonneneinstrahlung
können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.


Anwendungsgebiete:

Gegen saugende Insekten an Zierpflanzen im Freiland. Gegen saugende Insekten, Weiße Fliege, Woll- und Schmierläuse, Schildläuse sowie Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus, in Zimmern, Büroräumen und auf Balkonen. Gegen Blattläuse an Kohlrabi und Kernobst im Freiland.



Dosierung:

500 ml Compo Schädlings-frei plus AF sind bei einer Pflanzenhöhe 125 cm ausreichend für 4,2 m². Bei der Anwendung im Kernobst: ausreichend
für 10 m² bei 1 m Kronenhöhe.

Gegen Blattläuse an Kohlrabi und Kernobst: 2 Behandlungen im Abstand von 7 Tagen. Gegen Blattläuse, Zikaden, Spinnmilben, Raupen, Käfer- und Blattwespenarten: max. 8 Behandlungen im Abstand von 7 Tagen. Gegen Weiße Fliege: Max. 8 Behandlungen im Abstand von 3 Tagen. Gegen Schild-, Woll- und Schmierläuse: Max. 8 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen.




Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.



Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Zierpflanzenbau.

Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.



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