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IBIZA PORT10UHF-BT MOBILE BESCHALLUNGSANLAGE 10" Mikrofone Party Disco Club DJ

Beschreibung:

Die IBIZA PORT10UHF-BT ist die perfekte Lösung für alle, die eine mobile Beschallungsanlage benötigen. Egal ob für Partys, Präsentationen oder andere Events - mit dieser Anlage sind Sie stets bestens gerüstet.

Dank der verschiedenen Eingänge (Mikrofon, Line und MP3) können Sie Ihre Musik von verschiedenen Geräten wie Smartphone oder Tablet PC abspielen. Die Anlage verfügt zudem über eine Bluetooth-Funktion, die das kabellose Verbinden mit anderen Geräten ermöglicht.

Die Batterie hält je nach Gebrauchsintensität zwischen 4-6 Stunden und sorgt somit für langanhaltenden Musikgenuss. Der Trolley mit ausziehbarem Handgriff und Rollen erleichtert den Transport und macht die Anlage mobil und flexibel einsetzbar.

Zusätzlich wird die IBIZA PORT10UHF-BT mit einer Schutzhülle und einer Fernbedienung geliefert. So können Sie Ihre Anlage sicher und komfortabel transportieren und bedienen.


 

  • RMS/max. Leistung 250/500W
  • MIKRO, LINE & MP3 Eingänge (Smartphone & Tablet PC)
  • Headset-Mikrofon optional erhältlich (Best.Nr. PORTUHF-HEAD)
  • Batterie hält 4-6 Stunden (je nach Gebrauchsintensität)
  • Trolley mit ausziehbarem Handgriff und Rollen erleichtern den Transport
  • inkl. Schutzhülle und Fernbedienung
  • Eingebauter Lader und AKKU
  • BLUETOOTH Verbindung
  • MP3 USB/WMA/BLUETOOTH Spieler mit grossem ID3 Tag Display
  • Musiklautstärkeregler
  • Mikrofon mit Lautstärke und ECHO Regler
  • Bass- und Treble Regler
  • VOX Funktion (Stimmaktivierung)
  • FM Tuner (optional)
  • 1 Kabelmikrofon
  • 1 UHF Handmikrofon 863MHz
  • Reichweite der UHF Funkmikrofone: 50-60m draussen bei freier Sicht 25-30m drinnen

 

Technische Daten:
 

Höchstleistung: 500W
RMS Leistung: 250W
UHF Mikrofon Frequenzband: 863MHz
Empfindlichkeit: 97dB
Freq. Bereich: 45Hz 20kHz
Versorgung : 110-240Vcc / 50-60Hz
Batterie: 12V / 4,5Ah (BAT-PORT4.5A)
Abmessung: 370x360x525mm
Gewicht: 10.5kg

 

Video:

 

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Wichtige Informationen zu Batterie- und Geräteentsorgung

  1. Batteriegesetz
  2. Elektro- und Elektronik(alt)geräten

1. Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.

Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber, „Li“ für Lithium, „Ni“ für Nickel, „Mh“ für Metallhydrid und „Zi“ für Zink. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:

Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

2. Elektro- und Elektronik(alt)geräten

2.1 Hinweis zur WEEE-Registrierungsnummer

Elcotec GmbH ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter der Registrierungsnummer 25004742 registriert.

2.2 Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne nach Anhang 3 zum ElektroG

Anhand des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne nach Anhang 3 zum ElektroG auf Elektro- und Elektronikgeräten wie links dargestellt erkennen Sie, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll, sondern getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.

2.3 Elektro- und Elektronik(alt)geräteentsorgung

Altgeräte sind vom Besitzer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen und gesammelt werden und gehören nicht in den üblichen Hausmüll.Sämtliche Altgeräte sind von Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen und Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entfernt werden können, vor der Abgabe von diesem zu entfernen.Der Endnutzer von solchen Altgeräten, auf denen sich sensible personenbezogene Daten befinden, hat selbst für die Löschung solcher Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu sorgen.

2.4 Rücknahmepflicht

Wir sind als Vertreiber gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten im folgenden Umfang verpflichtet:

a) Rückgabemöglichkeit bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes zur Auslieferung an einen privaten HaushaltAls Vertreiber sind wir bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät dazu verpflichtet, Ihr Altgerät, sofern es im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät hat, unentgeltlich zurückzunehmen.Bei privaten Haushalten erfolgt die Rücknahme durch kostenlose Abholung. Dazu können Sie bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät an das ausliefernde Transportunternehmen übergeben, sofern es das Altgerät im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät hat.Sofern der Vertrieb des neues Elektro- oder Elektronikgerät ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln stattfindet, so gilt zusätzlich Folgendes:Die unentgeltliche Abholung Ihres Altgerätes, sofern es im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät hat, erfolgt nur bei Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), Kategorie 2 (Bildschirmgeräte mit einer Bildschirmoberfläche über 100 Quadratzentimetern) Kategorie 4 (Geräte mit einer Kantenlänge von mehr als 50 cm) handelt.Sofern es sich um ein Altgerät der Kategorie 3, Kategorie 5 oder Kategorie 6 (Lampen und Kleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner oder gleich 50 cm) handelt, ist eine kostenlose Abholung nicht von Ihrem Hause nicht möglich. In diesem Falle gelten die nachfolgend unter Buchstabe b) festgehaltenen Regelungen.

b) Rückgabemöglichkeit anderenorts bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes sowie Rückgabemöglichkeit von KleingerätenEs besteht die Möglichkeit Ihr Altgerät, sofern es im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät hat, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben. Diese Möglichkeit besteht bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät, wobei die Auslieferung nicht an einen privaten Haushalt stattfindet sowie bei dem Vertrieb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes der Kategorien 3, Kategorie 5 oder Kategorie 6 zur Auslieferung an einen privaten Haushalt, sofern ausschließlich Fernkommunikationsmittel zum Abschluss des Vertrages verwendet wurden.Dieselbe Möglichkeit besteht bei kleinen Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes in haushaltsüblichen Mengen.Sofern der Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von erfolgt, erfolgt die Rückgabe von Altgeräten der Kategorien 3, Kategorie 5 oder Kategorie 6 sowie von Altgeräten mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern durch eine vom Vertreiber eingerichtete geeignete Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.