Größe 50 (M)
Marke Löffler
Original



HINWEIS:
§ 13b. (1) Das Tragen der amtlich zugewiesenen oder mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beschafften Dienstkleidung (Uniform) innerhalb oder außerhalb einer Justizanstalt ist nur den Justizwachebediensteten oder sonst durch Gesetz, Verordnung oder für szenische Zwecke dazu ermächtigten Personen gestattet. Anderen Personen ist das Tragen dieser Uniform oder von Teilen dieser Uniform sowie einer Uniform oder von Uniformteilen, die auf Grund ihrer Farbgebung und Ausführung geeignet sind, den Anschein einer Justizwachebedienstetenuniform oder eines Teiles davon zu erwecken, untersagt.