3 x Substral Celaflor Schädlingsfrei Careo Zierpflanzen-Spray 800 ml


Nicht bienengefährlich


Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.


Gebrauchsfertiges Mittel mit vollsystemischer Wirkung gegen saugende und beißende Schädlinge wie Blattläuse, Thripse, Weiße Fliegen, Woll- und Schildläuse, Rüssel- und Blattkäfer, Raupen, Minierer, Wickler sowie Spinnmilben.


3 x 800 ml


  • gegen beißende und saugende Insekten
  • nicht bienengefährlich
  • Anwendung bei Buchsbaumzünsler
  • einfache Anwendung



Substral Celaflor Schädlingsfrei Careo ist ein gebrauchsfertiges Pumpspray zur Anwendung an Zierpflanzen. Der Wirkstoff wird in die Blätter der Pflanzen aufgenommen und im Saftstrom verteilt (vollsystemische Wirkung).
Substral Celaflor Schädlingsfrei Careo bekämpft saugendende und beißende Schädlinge wie Blattläuse, Thripse, Weiße Fliege, Schildlausarten, Spinnmilben, Raupen, Minierer u.a. Durch den enthaltenen Ölanteil werden auch die Larven- und Eistadien bekämpft.


Anwendung:

Vor Gebrauch schütteln! Befallene Pflanzen bis zur sichtbaren Benetzung einsprühen, auch die Blattunterseiten. Dabei einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Bei Bedarf nach 10-14 Tagen nachbehandeln.


Zusätzliche Hinweise zur Anwendung:

Substral Celaflor Schädlingsfrei Careo ist in der Regel gut pflanzenverträglich. Da bei der großen Zahl der Pflanzenarten und -sorten unterschiedliche Verträglichkeiten auftreten können, empfiehlt es sich, vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Empfindlichkeit an einzelnen Pflanzen zu prüfen und über einen Zeitraum von 10 Tagen zu beobachten. In seltenen Fällen können leichte Spritzbeläge auftreten, die aber nicht pflanzenschädlich sind. Nicht anwenden an Weihnachtssternen und Kalanchoen. Keine Anwendung bei hohen Temperaturen (<25°C) oder direkter Sonneneinstrahlung. Empfindliche Oberfläche wie Möbel, Bodenbeläge o.ä. durch Unterlegen von Papier vor dem leicht öligen Sprühnebel schützen. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittle möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.


Anwendungsgebiete und -bestimmungen:


Anwendungsbereich:

Zierpflanzen (Gewächshaus); Zimmerpflanzen (Zimmer, Büroräume und Wintergärten) Schadorganismus: Beißende Insekten Blattminierende Kleinschmetterlingsraupen; Blattläuse; Gewächshausmottenschildlaus; Weiße Fliegen; Mottenschildläuse; Schildlaus-Arten; Spinnmilben; Thripse; Zikaden


Anwendungsart:

Unverdünnt behandeln bis zur sichtbaren Benetzung sprühen (maximaler Mittelauswand: 1200ml/10m²); Max. Zahl der Behandlungen: 4 Kultur bzw. je Jahr jeweils im Abstand von mindestens 14 Tagen. Pflanzen aus 50 cm Abstand leicht einsprühen - auch die Blattunterseiten.


Anwendungszeit:

Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen


Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung.





Achtung

H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

EUH208-0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).





Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Ackerbau, Gemüsebau, Zierpflanzenbau.

Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebraucht nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragenn beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.



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