Schnitzer Vario mit Holztrichter





Die Pionierin unter den Kombigeräten

Spart Platz, da Sie ressourcenschonend mit einem kräftigen Motor auskommt. Müheloses Mahlen und Flocken in Perfektion.

Getreide-Stopp-Funktion
Portionieren Sie das im Trichter befindliche Mahlgutnach Ihren Wünschen.

Mahlen oder flocken durch Drehen des Trichters
Durch einfaches Drehen des Trichters wählen Sie die Funktion der Vario.

Abnehmbarer Trichter zum Abwiegen des Mahlgutes
Der Trichter lässt sich zum Wiegen einfach verschließen und abnehmen.

Edles Vollholzgehäuse
Das Gehäuse aus Buchenholz ist mit Natur Säulen erhältlich.


 Technische Daten
  • Gehäuse: Buche Vollholz mit Säulen in natur und kirsch
  • Trichter: Buche Vollholz
  • Maße (B/T/H): 245 x 300 x 450 mm
  • Gewicht: 14,0 kg
  • Trichterfüllmenge: 1600 g
  • Flocktrichterfüllmenge: 120g
  • Unterstellhöhe für Schüssel: 100 mm
  • Mahlleistung: 110g/min fein, 300 g/min grob
  • Mehlfeinheit: 82% unter 0,3 mm
  • Mahlsteine aus keramisch gebundenem Korund
  • Mahlstein Ø: 90 mm
  • Lautstärke bei „Fein“: Mahlen 72 db; Flocken 40 db
  • Leistung des Industriemotors: 1,7A; 360 W
    für Mais geeignet

Lieferumfang

  • Schnitzer Vario Kombigerät Getreidemühle und Flocker mit Holztrichter


Garantieinformation:

1. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt Ihnen der Garantiegeber eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum. Es besteht die Möglichkeit einer Garantieverlängerung um 5 Jahre bei Einsendung der Rechnung und der Produktregistrierungskarte, welche dem Produkt beiliegt. Die Garantie umfasst folgende Leistungen:

- Bei sachgemäßem Gebrauch wird für die ersten 2 Jahre eine umfassende Garantie gewährt

- Nach Ablauf von 2 Jahren nach Kaufdatum werden Verschleißteile (insbesondere Mahlsteine und Walzen) von der Garantie ausgenommen.

Ihre gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt. Die Garantie gilt auf dem Gebiet der Europäischen Union und der Schweiz.

2. Während der Garantiezeit werden Geräte, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Garantiegebers repariert oder ersetzt. Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzen sie eine neue Garantie in Gang.

3. Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntnisserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. 

4. Zur Geltendmachung der Garantie sind folgende Schritte erforderlich:

Setzen Sie sich bitte per Telefon mit dem Garantiegeber in Verbindung, damit er Ihnen ein freigemachtes Versandetikett als PDF-Datei per E-Mail übersenden kann. Das defekte Gerät schicken Sie unter Verwendung dieses Versandetiketts und unter Beifügung Ihres originalen Kaufbeleges portofrei an die genannte Serviceadresse. Wenn der Defekt im Rahmen unserer Garantieleistung liegt, erhalten Sie ein repariertes oder neues Gerät zurück.

5. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:

- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung

- Umwelteinflüsse

- Nichtbeachtung der für das Gerät geltenden Sicherheitsvorkehrungen

- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung

- Gewaltanwendung

- Eingriffe, die nicht von der uns autorisierten Serviceadresse vorgenommen wurden

- eigenmächtige Reparaturversuche

- Eisendung in nicht transportsicherer Verpackung

6. Garantiegeber: Fa. Schnitzer GmbH & Co.KG, Marlener Straße 9, D-77656 Offenburg