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KEDU Motorschutzschalter RB6 16-20A, Komplettgerät im Gehäuse IP55 RB6_16-20A

Bitte beachten Sie alle Produktbilder, die sehr viele Informationen zum Artikel beinhalten!

Klassischer Motorschutzschalter mit Gehäuse und Kabelverschraubungen.

Ein Motorschutzschalter hat die Aufgabe, wie der Name schon aussagt, einen Motor zu schalten und zu schützen.

Er schützt den Motor vor Überstrom durch Überlast oder Phasenausfall. Es wird weder die Temperatur im Motor erfasst noch der Strom gemessen. Er besitzt 3 Schaltkontakte und 3 beheizte Bimetalle. Die Bimetalle betätigen über die Skala einstellbar die Schaltmechanik und schalten je nach Erwärmung ab. Der Strom des Motors fließt durch die Heizungen und erwärmt die Bimetalle – so wird versucht die Erwärmung des Motors nachzubilden. Da der Motorschutzschalter somit nur erahnt wie warm der Motor ist, wird der Motor bei fehlender Kühlung (Ventilator defekt oder Kühlrippen verstopft) nicht geschützt.

Auch bei schwankender Belastung und/oder häufigen Starts verhält sich die Erwärmung  des Motors komplett anders als die Erwärmung der Bimetalle. Was nachvollziehbar ist, da die Masse der Metalle die erwärmt werden total unterschiedlich ist.

Weiterhin hat er 3 Kurzschlußauslöser verbaut, die den Kurzschlußschutz im Fehlerfall sicherstellen. Somit kann der Motorschutz ohne, bzw. mit einer relativ großen Vorsicherung betrieben werden. Da die Kurzschlußauslöser durch die Schwerkraft beeinflusst werden können, muss die Montagefläche, an die der Schalter angebaut werden muss, senkrecht sein.

Somit ist der Motorschutzschalter nur sicher schützend bei Motoren im Dauerbetrieb bei relativ gleichbleibender Last. Eine bessere Alternative ist ein Motorstarter in Verbindung mit einem Temperaturkontakt im Motor (Baureihe ABM-D…) oder eine Steuerung die den Kaltleiter im Motor (Baureihe EMK) auswertet. Dann ist ein so genannter „Motorvollschutz“ gewährleistet und der Motor in allen Betriebsarten und auch bei Kühlungsausfall geschützt.  

Der Lieferumfang umfasst einen Motorschutzschalter, ein Gehäuse der Schutzart IP55 und zwei Verschraubungen M25, so wie auf den Fotos zu sehen (!) 

Das Gehäuse hat 4 Gewinde M25, es können die Verschraubungen an verschiedenen Stellen montiert werden, dazu werden an den gewünschten Stellen die Gehäusewandung wie üblich ausgebrochen oder auch mit einer passenden Lochsäge oder Bohrer ausgebohrt.

Der Motorschutzschalter kann durch eine Spule, die als Zubehör separat erhältlich ist, um eine Unterspannungsfunktion erweitert werden. Bei Spannungsausfall schaltet der Motorschutzschalter dann selbsttätig ab und muss nach Spannungswiederkehr durch Druck auf die „EIN“-Taste erneut gestartet werden.

Der Motornennstrom des Motors muss innerhalb des Einstellbereiches des Motorschutzschalters liegen. Verwechseln Sie bitte nicht bei spannungsumschaltbaren Motoren (nahezu alle Motoren sind umschaltbar:  230/400V oder 400/690V) die Ströme auf dem Typenschild!

Faustformel, beugt Verwechselungen vor: 

Bei 400V gilt „kW x 2 = A“. Somit hat ein 3kW Motor ungefähr einen Nennstrom von 6A. 

WICHTIG: Der Kurzschlußauslöser löst beim 7-fachen des Einstellbereich-Endwertes aus. Siehe Kennlinie (bei den Bildern). Beispiel: 4-6,3A Einstellbereich = Kurzschlußauslösung bei >/= 44,1A. Der Anlaufstrom des angeschlossenen Motors muss somit unter diesem Wert liegen. Bei einigen wenigen Motoren unseres Angebotes ist das nicht der Fall:

ABM-D90LB-2… Abhilfe: Motorstarter verwenden oder Motorschutz 6,3-10A wählen

ABM-D100LA-2… Abhilfe: Motorstarter verwenden oder Motorschutz 6,3-10A wählen

EMK KAE2A80B-2… Abhilfe: Kaltleiter auswerten oder Motorschutz 2,5-4A wählen

EMK KTP3A80C-2… Abhilfe: Kaltleiter auswerten oder anderen Motorschutz wählen

EMK KTP3A90L2-2… Abhilfe: Kaltleiter auswerten oder Motorschutz 6,3-10A wählen

EMK KAE2A100L-2… Abhilfe: Kaltleiter auswerten oder anderen Motorschutz wählen

EMK KTP3A100L2-2… Abhilfe: Kaltleiter auswerten oder anderen Motorschutz wählen

 

TIPP: Gerät kann auch für 1~ Wechselstrommotoren genutzt werden!

Dazu wird L1 an die Klemme 1/L1 und N an die Klemme 3/L2 angeschlossen, Zwischen 4/T2 und 5/L3 wird eine Brücke eingelegt. Der Motor wird an 2/T1 und 6/T3 angeschlossen. Dadurch ist auch bei Wechselstrom gewährleistet, dass, da alle 3 Auslöseorgane verwendet werden, die Charakteristik nicht verfälscht wird und der angeschlossene Motor optimal geschützt ist!

 

Achtung:
 Der Einbau und die Inbetriebnahme von Ersatzteilen und Komponenten darf nur von qualifizierten Elektro-Fachkräften erfolgen - das dient Ihrer Sicherheit und ist notwendig für den Gewährleistungserhalt.

Die Bilder zeigen einen Beispielschalter dessen Einstellbereich unkenntlich gemacht wurde, orientieren Sie sich somit ausschließlich an den Daten im Artikelnamen! 


 Optische und tech. Änderungen sind möglich, Irrtümer vorbehalten!

Informationen nach § 18 (4) ElektroG

 

Lieber Kunde,

als Nutzer von unseren Produkten beachten Sie bitte folgendes:

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller und der Vertreiber.

In Geräten enthaltene Batterien und Akkus sowie Lampen

Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlos­sen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt auch für Lam­pen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ­gers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Müll­tonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsor­tierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rück­nahmestellen unentgeltlich abgeben.

 

Die Adressen der Abgabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.

 

Für die Rückgabe von Altgeräten in Geschäften gilt folgendes: 

Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von min­destens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.

Dies gilt auch bei Online-Vertrieb/Versandhandel, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rück­gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Ver­treibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.

Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online-Ver­trieb/Versandhandel für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt.

Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie z. B. Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

 

- ENDE -