Compo Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro 400 ml

Nicht bienengefährlich
Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.



Beseitigt zuverlässig breitblättrige Unkräuter im Rasen.
Durch die Kombination von 4 Wirkstoffen werden auch schwerbekämpfbare Unkräuter wie Gundermann, Ehrenpreis und Sauerklee erfasst. Die Wirkstoffkombination wirkt über Blatt und Wurzeln, ohne den Rasen zu schädigen. Da es nicht bienengefährlich ist, können auch blühende Unkräuter behandelt werden.


Wirkstoffe:

70 g/l 2,4-D
70 g/l MCPA
42 g/l Mecoprop-P
20 g/l Dicamba


Selektives Herbizid
Wasserlösliches Konzentrat

400 ml für 400 m²


Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:

Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen (nicht im Ansaatjahr), Gieß- und Spritzbehandlung.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Anwendungszeitraum:

Spritzbehandlung:
Frühjahr bis Herbst.

Gießbehandlung:
Während der Vegetationsperiode (April bis September) (ab Temperaturen über 15 °C) während der Hauptwachstumszeit der Unkräuter.


Gebrauchsanweisung:

Compo Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro sollte während der Wachstumsperiode bei wüchsigem Wetter (ab 15 °C bis 25 °C) und gut entwickeltem Blattwerk angewendet werden, wobei für eine sichere Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Für eine optimale Wirkung sollte die Anwendung 5 Tage nach dem Rasenschnitt auf einem trockenen Rasen erfolgen. Behandlungszeit möglichst so wählen, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt, kühles verzögert das Absterben der Unkräuter. Damit die Wirkstoffe in die Unkräuter eindringen können, sollte der nächste Rasenschnitt frühestens 5 Tage nach der Behandlung erfolgen. Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr behandeln. Maximal 1 Anwendung in der Kultur je Jahr.
Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern.
Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden, Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden Beeten halten. Düse mit Spritzschirm verwenden.
Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit Spülmittellösung reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen. Spülflüssigkeit auf der behandelten Rasenfläche ausbringen, nicht in die Kanalisation gelangen lassen.


Aufwandmengen:

1 ml/m²

Spritzen:
50 ml in 5 Liter Wasser geben und auf 50 m² verteilen. Spritzschirm verwenden.

Gießen:
10 ml in 10 Liter Wasser geben und auf 10 m² mit feiner Gießbrause verteilen.


Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.


Wirkung auf Unkräuter:

Gut bekämpfbar:
Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißklee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich

Weniger gut bekämpfbar:
Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel

Nicht (ausreichend) bekämpfbar:
Gräser, Moose



Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Ist ärztlicher Rat erfolderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.

Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Augenkontakt:
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.


Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.


Besondere Hinweise:
Kühl und trocken, aber frostfrei nur in der verschlossenen Originalverpackung lagern. Leere Verpackung der Wertstoffsammlung zuführen. Packungen mit evtl. anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wieder verwenden. Für Folgen unsachgemäßer Anwendung haften wir nicht.



Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Zierpflanzenbau.

Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
 
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.

Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
 
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.




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