Neudorff Finalsan UnkrautFrei Plus 2 L


Nicht bienengefährlich

Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.



Wirkt gegen Unkräuter und Ungräser im Garten.
Selbst Problemunkräuter wie Giersch oder Ackerschachtelhalm können wurzeltief bekämpft werden.

Der Wirkstoff Pelargonsäure sorgt dafür, dass die behandelten Unkräuter innerhalb weniger Stunden verbräunen. Die langkettige Fettsäure unterbindet wichtige Stoffwechselfunktionen zwischen den Zellen, zerstört die Zellwände und führt regelrecht zum Ausbluten der Pflanzenzellen und damit zum Absterben der Blätter. Der enthaltene Wachstumsregulator unterbindet den Wiederaustrieb der behandelten Unkräuter.

Wirkt sowohl gegen ein- als auch gegen mehrjährige Unkräuter zuverlässig.
Einmal aufgesprüht, beginnt die Wirkung sofort. In kurzer Zeit sind die Blätter vertrocknet.


Sobald der Belag angetrocknet ist, können Haustiere die behandelten Flächen ohne Bedenken wieder betreten.


Es ist biologisch abbaubar.


2 Liter-Kanister


186,7 g/l Pelargonsäure, 30 g/l Maleinsäurehydrazid


  • Total-Unkrautvernichter gegen Unkräuter und Gräser
  • wirkt auch gegen Giersch, Ackerschachtelhalm, Moose und Algen
  • mit wochenlanger Wirkung
  • Wirkung tritt bereits innerhalb weniger Stunden ein
  • auch bei niedrigen Temperaturen wirksam
  • biologisch abbaubar*, nicht bienengefährlich
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig


Anwendung:


  • 16,6 %ig, d. h. 100 ml Finalsan mit 500 ml Wasser mischen für 6 m² Unkrautfläche
  • 1 Liter Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus reicht für bis zu 180 m² (Einzelpflanzenbehandlung)
  • Unkräuter komplett benetzen, um eine optimale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Maximale Wirkung bei 5-10 cm Unkrauthöhe


NICHT zur Beseitigung von Unkräutern und Moos in Rasenflächen geeignet!



Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete:  Nichtkulturland, Zierpflanzenbau.

Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
 
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
 
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
 
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.




P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

(EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (SP1)




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