Roundup RASEN-Unkrautfrei 500 ml Konzentrat


Nicht bienengefährlich

Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.



Konzentrat zur Einzelpflanzenbehandlung von Unkräutern im Rasen


  • Gegen Unkräuter
  • Nicht bienengefährlich
  • Ohne Glyphosat
  • Wurzeltiefe Wirkung




Roundup Rasen-Unkrautfrei ist durch die einzigartige Wirkstoffkombination besonders effektiv im Einsatz gegen häufig im Rasen auftretende Unkräuter wie zum Beispiel Weißklee, Hopfenklee, Gänseblümchen, Löwenzahn, Wegerich und Hornklee und dabei besonders rasenschonend.
Es kann bereits im Ansaatjahr angewendet werden! Roundup Rasen-Unkrautfrei ist nicht bienengefährlich und kann daher uneingeschränkt – auch bei blühenden Unkräutern – eingesetzt werden.


500 ml für 333 m²


Wirkstoffe:

53,74 g/l (5,24 Gew.-%) MCPA
68,40 g/l (6,67 Gew.-%) Kalium – Salz
10,76 g/l (1,05 Gew.-%) Fluroxypyr
15,50 g/l (1,51 Gew.-%) 1-Methyl-heptylester
  5,38 g/l (0,53 Gew.-% Clopyralid
  7,08 g/l (0,69 Gew.-%) Monoethanolamin – Salz


Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Darf nicht in die Hande von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Inhalt/ Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.



Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe:

Beispiel:

Für 1 l Spritzbrühe (ausreichend für 10 m²) 15 ml Produkt-Konzentrat in das Spritzbehältnis füllen; anschließend mit 1 l Wasser auffüllen. Die Mischung sofort verwenden. Spritzbrühereste nicht aufbewahren.

Anwendungshäufigkeit: Maximal zweimal pro Jahr (Abstand von mindestens 3 Monaten).

VORSICHT: Schäden an Kulturpflanzen möglich. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern.



Wirkspektrum:

Gut bis sehr gut bekämpfbar:
Gänseblümchen, gemeiner Hornklee, Rotklee, Weißklee, Hopfenklee, Gelbklee, Wegerich-Arten, kriechender Hahnenfuß, Gundermann-Arten, kleines Habichtskraut, Fingerkraut-Arten, Löwenzahn

Weniger gut bekämpfbar:
g
emeine Schafgarbe, gemeines Ferkelkraut, gemeine Braunelle

Nicht ausreichend bekämpfbar:
Hornkraut, efeublättriger Ehrenpreis


Anwendungszeitpunkt:

Während der Vegetationsperiode. Auf bereits ausgetriebenen, sich im Wachstum befindlichen Rasen aufbringen.
Für beste Ergebnisse 3 Tage vorher und nachher nicht mähen. Nicht bei Dürre, Trockenheit oder Frost verwenden.

Die Anwendung sollte bei Wuchswetter stattfinden (Temperaturen konstant über 10 Grad Celsius).

Junger Rasen: Frühestens 2 Monate nach der Aussaat oder Ausbringung von Rollrasen verwendbar. Der junge Rasen muss sich bereits etabliert haben.


Reg.Nr. 006240-61



Achtung:

 

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

Zugelassene Anwendungsgebiete: Ackerbau, Forst, Nichtkulturland, Obstbau, Grünland, Weinbau, Zierpflanzenbau.

 

Sicherheitshinweise:

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebraucht nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.

 

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

 

Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.

 

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.




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