SECKENDORFF, Friedrich
Heinrich Graf von (1673-1763). Kaiserlicher
Feldmarschall und Diplomat. - Schriftstück mit U. als
Oberbefehlshaber der Armee Kaisers Karl VII. in Bayern. Befehl an das
Dragonerregiment von General Graf von Fugger. Hauptquartier
Thürhaubtn [THIERHAUPTEN, Lk. Augsburg] 14. Oktober (?) 1744. 2
pp. in-fol. Ecke fehlt (mit geringem Textverlust), am Rand durch Klebeband
verstärkt, rückseitig untere Blatthälfte durch Papier. Stark beschädigt. – Sehr
selten.
Ordonanz.
<N>ach missfälligist zu vernem(m)en (?) kom(m)t, daß von mein(en)
(?) kayserlichen, sowohl Cavallerie: als Infantrie R(e)g(imen)tern sich einige
Ober: und Unterofficirs, auch sogahr gemaine Mannschafft unterfangen, nit
allein den Landtmann: sondern auch die kayserliche G(e)h(eim)r(a)ts: und
Hofmarche Beambte, mit Anbegehrung der Vorspann: und hierunter mit
einlaufenten, villen Ohnanstendtigkeiten dergestalten zu praessirn, ja selbe
mit Gewalt vorzunem(m)en, daß weder der eine noch der andre mehr im Standt ist
die zur kayserlichen Armée umb Beyführung vivres: und Nachliferung des
Proviants nöttig habente Vorspann zu stellen. Woraus aber vill inconvenientien
entstehen, sonderbahr aber daß kayserliche Artillerie, Proviant: und Fourage
Liferungs Fuhrwesen, in das Stöckhen gerathen mueß;
Als wirdtet von tragenten OberCommando weegen hiemit verodtnet, daß
inskonfftig weeder Officier noch Gemainer von sam(m)entlich(en) kayserlichen:
und Auxiliar Trouppen sich nit mehr unterfangen solle, von einigen Beambten:
oder LandtsUnterthanen einige Vorspann bey Vermeidung schwerer Bestrafung
anzuverlangen, außer derselbe habe von einem kayserl: löbl: G(ene)ral:
KriegsCommissariat:Ambt einen Vorweiß auf die nöttig habent Vorspann
vorzuweisen, massen hiemit ohnverhalten Blut<...> ..sehung(?) dessen die
kayserliche Beambte <...> den Gwalt erhalten, den einigen welchen ohne
vorzeigent KriegsCommissariatl: Anweisung einige Vorspann verlangen: oder gahr
mit Gewalt zurpressen suchen wurde, sogleich anzuhalten: und wohlverwahrten zum
G(ene)ral: Staab nach der Armée zu liefern.
Es wirdtet dahero ein solches dem H(errn) Commendanten des lobl:
G(ene)ral: Graf Fuggerl: Dragoner R(e)g(imen)ts: mit dem Bedeithen hiemit
notificirt, umb dises bey dem R(e)g(imen)t: publiciren zu lassen, damit sich
keiner mit der Ohnwissenheit entschuldigen: und sich ein ieder vor Schaaden zu
hütten wissen möge.
Act(um) Haubtquartier Thürhaubtn den 14n 8b: (?) a(nn)o: 1744.
Der Königl: Kayserlichen May: wirkhl: Geheim(m)er Rhat: und
commandirenter G(ene)ral: Feldmarechall
.. Seckendorf
<...> Graf Fuggerl: Dragoner Reg(imen)t.
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