SECKENDORFF, Friedrich Heinrich Graf von (1673-1763). Kaiserlicher Feldmarschall und Diplomat. - Schriftstück mit U. als Oberbefehlshaber der Armee Kaisers Karl VII. in Bayern. Befehl an das Dragonerregiment von General Graf von Fugger. Hauptquartier Thürhaubtn [THIERHAUPTEN, Lk. Augsburg] 14. Oktober (?) 1744. 2 pp. in-fol. Ecke fehlt (mit geringem Textverlust), am Rand durch Klebeband verstärkt, rückseitig untere Blatthälfte durch Papier. Stark beschädigt. – Sehr selten.

 

Ordonanz.

<N>ach missfälligist zu vernem(m)en (?) kom(m)t, daß von mein(en) (?) kayserlichen, sowohl Cavallerie: als Infantrie R(e)g(imen)tern sich einige Ober: und Unterofficirs, auch sogahr gemaine Mannschafft unterfangen, nit allein den Landtmann: sondern auch die kayserliche G(e)h(eim)r(a)ts: und Hofmarche Beambte, mit Anbegehrung der Vorspann: und hierunter mit einlaufenten, villen Ohnanstendtigkeiten dergestalten zu praessirn, ja selbe mit Gewalt vorzunem(m)en, daß weder der eine noch der andre mehr im Standt ist die zur kayserlichen Armée umb Beyführung vivres: und Nachliferung des Proviants nöttig habente Vorspann zu stellen. Woraus aber vill inconvenientien entstehen, sonderbahr aber daß kayserliche Artillerie, Proviant: und Fourage Liferungs Fuhrwesen, in das Stöckhen gerathen mueß;

Als wirdtet von tragenten OberCommando weegen hiemit verodtnet, daß inskonfftig weeder Officier noch Gemainer von sam(m)entlich(en) kayserlichen: und Auxiliar Trouppen sich nit mehr unterfangen solle, von einigen Beambten: oder LandtsUnterthanen einige Vorspann bey Vermeidung schwerer Bestrafung anzuverlangen, außer derselbe habe von einem kayserl: löbl: G(ene)ral: KriegsCommissariat:Ambt einen Vorweiß auf die nöttig habent Vorspann vorzuweisen, massen hiemit ohnverhalten Blut<...> ..sehung(?) dessen die kayserliche Beambte <...> den Gwalt erhalten, den einigen welchen ohne vorzeigent KriegsCommissariatl: Anweisung einige Vorspann verlangen: oder gahr mit Gewalt zurpressen suchen wurde, sogleich anzuhalten: und wohlverwahrten zum G(ene)ral: Staab nach der Armée zu liefern.

Es wirdtet dahero ein solches dem H(errn) Commendanten des lobl: G(ene)ral: Graf Fuggerl: Dragoner R(e)g(imen)ts: mit dem Bedeithen hiemit notificirt, umb dises bey dem R(e)g(imen)t: publiciren zu lassen, damit sich keiner mit der Ohnwissenheit entschuldigen: und sich ein ieder vor Schaaden zu hütten wissen möge.

Act(um) Haubtquartier Thürhaubtn den 14n 8b: (?) a(nn)o: 1744.

Der Königl: Kayserlichen May: wirkhl: Geheim(m)er Rhat: und commandirenter G(ene)ral: Feldmarechall

.. Seckendorf

 

<...> Graf Fuggerl: Dragoner Reg(imen)t.

Meine Artikel unterliegen alle der Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz.