Information für Endnutzer nach dem Batteriegesetz (BattG) § 18 (1):
Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat die Hinweise
nach Satz 1 in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben oder
sie der Warensendung schriftlich beizufügen:
Da meine Lieferungen Akkus und Batterien beinhalten können, bin ich nach o.g. Gesetz verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass
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die Batterien unentgeltlich bei mir (Zusendung oder pers.) oder z.B. im
Handel bzw. kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurück gegeben
werden können
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die Altbatterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie durch
möglicherweise enthaltener Schadstoffe die Umwelt und Ihre Gesundheit
schädigen können und Sie zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet sind
Das
Symbol gemäß § 17 Absatz 1 der durchkreuzten Mülltonne sagt aus, dass
Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Darüber
hinaus informieren die Zeichen gemäß §17 Absatz 3:
Hg über mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Cd über mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Pb über mehr als 0,004 Masseprozent Blei