Substral Naturen Bio Zünsler & Raupenfrei XenTari 20 g


Nicht bienengefährlich

Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.



Biologisches Bacillus thuringiensis Granulat


  • Bio
  • 100 % natürlich
  • Anwendung bei Buchsbaumzünsler
  • Nicht bienengefährlich




Naturen Bio Zünsler & Raupenfrei XenTari ist ein Insektizid zur biologischen Bekämpfung von schädigenden, freifressenden Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein- und Gemüseanbau. Freifressende Raupen bedeutet, dass die Raupen sich auf der Oberfläche der Pflanzen frei bewegen und nicht innerhalb der Pflanzenteile leben. Sie fressen z.B. die Blätter, Stiele und/oder Früchte. Es wirkt gezielt gegen verschiedene Schadraupen von Schmetterlingen, wie z.B. Buchsbaumzünsler, Kohlweißlinge, Frostspanner oder Eulenfalter, die große Schäden auf den Gartenpflanzen hinterlassen können.


20 g ( 8 x 2,5 g)



Inhaltsstoffe:

540 g/kg Bacillus thuringiensis ssp. aizawai


Dosierung (Basisaufwand):

1 g in 1 Liter Wasser. Genaue Angaben zur Anwendung sind der Verpackung zu entnehmen.


Tipps zur Anwendung:

Der beste Behandlungserfolg wird erzielt, wenn die frühen Insektenstadien (junge Raupen/Larven) getroffen werden. Eine Prise Zucker verbessert die Aufnahme und Wirksamkeit.

Wichtig ist eine vollständige Benetzung der Raupen bzw. der Blattmasse mit der Spritzbrühe. Die Spitzbrühe gleichmäßig auf den Pflanzen und auch auf den Blattunterseiten verteilen. Immer nur soviel Spritzbrühe ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen.

Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C.



Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

Entspricht als konventionelles Produkt der EG-Öko-Verordnung EG 834/2007idgF und darf somit in der ökologischen/biologischen Produktion eingesetzt werden.


Hinweis:

Die Packung weist das Produktionsdatum 02.2018 auf.
Laut Hersteller ist dieses Mittel bei sachgerechter, frostfreier und trockener Lagerung etliche Jahre ohne Wirkungsverlust anwendbar.


Achtung:

A
nwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Forst, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau.

Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
 
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
 
Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
 
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.




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