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Keilriemenscheibe 1-rillig SPB/B17 DW 150mm, DA 157mm mit TL-Buchse 30mm Bohrung 150-1xSPB-1610-30

Bitte beachten Sie alle Produktbilder, die sehr viele Informationen zum Artikel beinhalten!

Keilriemenscheibe mit Taper-Buchse und Bohrung mit Passfedernut.

Der Artikelname beinhaltet:

-Das Riemenprofil und die Rillenbreite = Riemenbreite in mm (an der breitesten Stelle gemessen), die Rille ist geeignet für Hochleistungs-Schmalkeilriemen, ummantelt (SP…), diese Bezeichnung ist auf die Riemenscheiben aufgedruckt, gelasert oder gestempelt. Auch dazu kompatibel sind flankenoffene, verzahnte Riemen (XP…) oder klassische Keilriemen nach DIN 2215, die mit nur einem Buchstaben gekennzeichnet sind (Riemen nicht im Lieferumfang).

-Die Rillenzahl ist sehr einfach zu erkennen und auch auf die Riemenscheiben aufgedruckt, gelasert oder gestempelt.

-Den Wirkdurchmesser „DW“ in mm, der auf die Riemenscheiben aufgedruckt, gelasert oder gestempelt ist. Der Wirkdurchmesser wird in der Mitte des Riemens (nicht im Lieferumfang) gemessen und wird bei Berechnungen zugrunde gelegt. Da man das nicht direkt nachmessen kann, finden Sie ergänzend:

-Den Außendurchmesser „DA“ in mm, der einfach auch an ihrer ggf. vorhanden alten defekten Scheibe nachzumessen ist.

-Den Bohrungsdurchmesser in mm, die Bohrung befindet sich in der Taper-Spannbuchse und wird immer mit Passfedernut geliefert. Da es eine konische Spannbuchse ist (taper = konisch) und somit die Welle bei Montage nach Anleitung festgeklemmt wird, finden Sie hier die übliche Toleranzangabe für den Bohrungsdurchmesser „H7“ nicht.

In der Überschrift zu dieser Beschreibung finden Sie das Maß „DW“ in mm, die Rillenzahl und das Profil nochmals in Kurzform als Artikelnummer, erweitert um den Buchsentyp (4 stellige Zahl) und den Bohrungsdurchmesser in mm.

Der Buchsentyp wird durch die Scheibengeometrie vorgegeben und ist nicht wählbar, im Lieferumfang ist immer der passende Buchsentyp mit der genannten Bohrung enthalten.

Die passenden Madenschrauben sind im Lieferumfang enthalten. Beachten Sie unsere Datenblätter und die Montageanleitung!

Die Passfedernutbreite und -tiefe ist nach DIN fest jedem Bohrungsdurchmesser zugeordnet. Die Nutmaße sind somit nicht wählbar und Sie erhalten automatisch immer die richtige Nut nach DIN. Bei extrem dünnwandigen Taper-Buchsen (in unserem Lieferprogramm nur bei Buchse 1108-28) ist die Nut als Flachnut ausgeführt. Die bei Ihnen vorhandene Passfeder muss dann ggf. noch angepasst, also abgeflacht werden. 

Die Keilriemenscheiben und Buchsen sind aus Grauguss GG20 gefertigt. Die Oberflächenbehandlung kann variieren, die Scheiben sind in der Regel schwarz phosphatiert, die Buchsen schwarz phosphatiert oder blank geölt.
 
 Die Bilder zeigen eine Beispielscheibe, Größenverhältnisse können somit im Bild vom angebotenen Artikel abweichen, orientieren Sie sich somit ausschließlich an den Maßen! Die zuvor beschriebenen Beschriftungen sind auf dem Beispielfoto entfernt worden und daher nicht zu sehen.
 Auch die Lage der Nabe variiert je nach Typ, orientieren Sie sich somit nicht am Beispielbild. Für Sonderanwendungen, wo die Lage der Nabe entscheidend ist, fragen Sie diese vor dem Kauf bitte bei uns an!


 Optische und tech. Änderungen sind möglich, Irrtümer vorbehalten!

Informationen nach § 18 (4) ElektroG

 

Lieber Kunde,

als Nutzer von unseren Produkten beachten Sie bitte folgendes:

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller und der Vertreiber.

In Geräten enthaltene Batterien und Akkus sowie Lampen

Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlos­sen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt auch für Lam­pen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ­gers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Müll­tonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsor­tierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rück­nahmestellen unentgeltlich abgeben.

 

Die Adressen der Abgabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.

 

Für die Rückgabe von Altgeräten in Geschäften gilt folgendes: 

Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von min­destens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.

Dies gilt auch bei Online-Vertrieb/Versandhandel, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rück­gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Ver­treibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.

Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online-Ver­trieb/Versandhandel für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt.

Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie z. B. Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

 

- ENDE -