Celaflor Roundup UNIVERSAL Unkrautfrei 140 ml


Nicht bienengefährlich

Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.



Roundup Universal ist ein flüssiges Konzentrat zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern und Ungräsern im Haus- und Kleingartenbereich in Beeten, unter Kern-/Steinobst und Ziergehölzen sowie Ausschlägen an Stockholz (Bildung von Trieben/Sprossen an Baumstümpfen) bei Ziergehölzen.


140 ml für ca. 140 m²


Wirkstoff:

170 g/L Glyphosat


Konzentrat zur systemischen, wurzeltiefen Bekämpfung von Unkräutern, Ungräsern
Ideal zur Bekämpfung von mehrjährigem, wurzelstarkem Unkraut wie Giersch oder Löwenzahn und zur Behandlung von Baumstümpfen zur Verhinderung des Neuaustriebs
Integrierte Dosierkappe erleichtert die Dosierung gemäß Hinweisen auf der Verpackung
Regenfest bereits nach 2 Stunden
Neubepflanzung nach 2 Tagen möglich
Nicht bienengefährlich


Roundup Universal ist ein flüssiges Konzentrat zur Bekämpfung von:

Ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern und Ungräsern im Haus und Kleingartenbereich in Beeten, unter Kern-/Steinobst und Ziergehölzen
Ausschlägen an Stockholz (Bildung von Trieben/Sprossen an Baumstümpfen) bei Ziergehölzen


Zusätzlich zur Kulturvorbereitung:

Vor dem Umbruch im Rasen (Zierrasenneueinsaat) und im Zierpflanzenbau (Neueinsaat von Kulturpflanzen).
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Kinder und Haustiere dürfen nach Antrocknen des Spritzbelages wieder auf die behandelte Fläche.


Anwendungshinweise:

Zur Bekämpfung von Unkräutern im Hausgarten, in Beeten, unter Kernobst sowie zur Kulturvorbereitung:
Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten. Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, Spritzschirm verwenden, da Schäden an benachbarten Kulturpflanzen möglich. Nach 7-10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein. Regen 2 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht. Behandelte Flächen sind nach vollständigem Abtrocknen des Spritzbelages wieder begehbar.

Optimaler Anwendungszeitpunkt:
April-Oktober (während der Vegetationsperiode; ausreichende Blattmasse zur Bekämpfung erforderlich).
Temperaturbedingte Wirkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.
Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Oberflächengewässer besteht.


Zur Bekämpfung von Ausschlägen an Stockholz (Bildung von Trieben/Sprossen an Baumstümpfen) bei Ziergehölzen:
Ziergehölze nahe am Erdboden abschneiden.

Optimaler Anwendungszeitpunkt:
November-März

Schnittfläche direkt nach dem Schneiden/Fällen mit einem Pinsel bestreichen, sodass die gesamte Schnittfläche gesättigt ist. Pinsel vor und nach der Anwendung gründlich reinigen. Keine Anwendung in oder unmittelbar an Oberflächengewässern.


Nachpflanzen oder -säen:

Alle Zierpflanzen können bereits 2 Tage nach der Anwendung nachgebaut werden.


Wirkungsspektrum:

Gut bekämpfbar:
Ampferarten, Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennnessel, Distelarten, Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Giersch, Weißklee, Hohlzahnarten, Honiggras, Huflattich, Kamille, Klettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn, Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich, Wiesenkerbel, Zaun-und Ackerwinde, Stockholz: im Streichverfahren, Bambus, Japanischer Staudenknöterich und Drüsiges/Indisches Springkraut: Pipettenapplikation. Außerdem alle herkömmlichen Rasengräser.

Nicht bekämpfbar:
Salbei-Gamander, Weißer Mauerpfeffer, Kleine Brennnessel, Acker und Sumpfschachtelhalm.


Dosierung:

Rasen, Rasenerneuerung* (Zierpflanzenbau, Freiland)
Während der Vegetationsperiode, vor der Saat:
Ein- und zwei- keimblättrige Unkräuter
Spritzen mit Spritzschirm
10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²

Kernobst, Steinobst** (Obstbau, Freiland)
Während der Vegetationsperiode:
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Spritzen mit Spritzschirm
10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²

Zierpflanzen* (Zierpflanzenbau, Freiland)
Während der Vegetationsperiode, vor der Saat oder vor dem Pflanzen:
Zur Kulturvorbereitung:
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Spritzen mit Spritzschirm
10 ml in 0,5 Liter Wasser für 10 m²

Zierpflanzen* (Zierpflanzenbau, Freiland)
Während der Vegetationsperiode:
Zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung:
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Stockholz
Streichen mit 40 % Lösung (40 ml in 100 ml Wasser)
Maximaler Mittelaufwand: 10 ml/10 m².
Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.

* Wartezeit Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
** Wartezeit Kernobst / Steinobst: 42 Tage



Achtung:

 

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

Zugelassene Anwendungsgebiete: Nichtkulturland, Obstbau, Zierpflanzenbau.

 

Sicherheitshinweise:

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebraucht nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.

 

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.


Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.

Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

 

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


 



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