Berechnung der benötigten Wattzahl für ihre Räume: Bei Infrarotheizungen wird nicht das Raumvolumen angenommen, sondern die tatsächliche Umfassungsfläche. Das sind in der Regel vier Wände, der Boden und die Decke. Um Ihnen die Berechnung zu erleichtern, begrenzen wir das alles auf die Grundfläche, also die Größe des Raumes. Dazu benötigen Sie die Länge und Breite des Raumes. Angenommen Sie haben 7 Meter x 5 Meter, so ergibt sich eine Raumgröße von 35 m². Diese 35 m² Grundfläche werden nun mit einem *Leistungswert von 75 Watt je m² (bis 2,60 m Höhe) multipliziert. Entspricht: 35 m² x 75 Watt/m² = 2625 Watt. Eine höhere Wattleistung führt nicht dazu, dass mehr Arbeitsenergie verbraucht wird. Ganz im Gegenteil, es kommt eher zur schnelleren Erwärmung, so dass das Infrarotheizpaneel frühzeitiger abschaltet. Achten Sie bitte darauf, dass dieser Leistungswert von 75 Watt/m² von einer Raumhöhe bis 2,60 m errechnet ist. Sollte der Raum Höher sein, rechnen Sie bitte je 5 cm einen weiteren Leistungswert von 5 Watt/m² hinzu. Das wären bei einer Raumhöhe von 3,50 Meter dann 90 Watt mehr. So erhalten wir dann einen *Leistungswert von 165 Watt/m². Dieser multipliziert mit der Grundfläche, hier im Beispiel 35 m² ergibt: 35 m² x 165 Watt/m²= 5775 Watt. Achtung! Bitte, beachten Sie die EU-Verordnung Ökodesign 2015/1188. Die Installation und Inbetriebnahme der Heizplatten ist ab 1.1.2018 ausschließlich zulässig in Verbindung mit einem externen Steuergerät/Thermostat . Das Steuergerät/Thermostat muss mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagregelung und auch mit mindestens einer der folgenden Funktionen ausgestattet werden: - adaptive Regelung des Heizbeginns - Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster - Fernbedienungsoption Das Steuergerät/Thermostat ist nicht Bestandteil des Produktes. Dieses Produkt ist nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet (EU-Verordnung 2015/1188 Artikel 3, Anhang II b) II (2) Rücknahme von Altbatterien Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Infrago GmbH Heinrich-Hertz-Straße 14a 50170 Kerpen Deutschland - Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber. - Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an einer kommunalen Sammelstelle, im Handel vor Ort abgeben werden oder an uns zurückgesandt werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.
- Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Manganoxid-Primärbatterien
- Der Zustand "vollständige Entladung" ist beim Erreichen der Entladeschlussspannung oder bei der Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität erreicht. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.
- Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. - Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden. - Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks
- Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden. - Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf - Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist. - Bedeutung des Symbols ?durchgestrichene Mülltonne?
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Garantiebedingungen: Wir räumen Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf das beworbene Produkt eine Garantie von 2 Jahren ein. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit. Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl: kostenfreie Reparatur der Ware oder kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber: Infrago GmbH Heinrich-Hertz-Straße 14a 50170 Kerpen Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch normalen Verschleiß unsachgemäßer Behandlung Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen Gewaltanwendung (z. B. Schläge) Reparaturversuche in Eigenregie Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware oder zur Verfügungstellen bei uns vor Ort. ). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für den Hinversand der Ware. Durch diese Händlergarantie durch uns werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird. Garantiebedingungen: Wir räumen Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf das beworbene Produkt eine Garantie von 10 Jahren ein. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit. Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl: kostenfreie Reparatur der Ware oder kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber: Infrago GmbH Heinrich-Hertz-Straße 14a 50170 Kerpen Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch normalen Verschleiß unsachgemäßer Behandlung Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen Gewaltanwendung (z. B. Schläge) Reparaturversuche in Eigenregie Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware oder zur Verfügungstellen bei uns vor Ort. ). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für den Hinversand der Ware. Durch diese Händlergarantie durch uns werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird. |