Aufgrund der neuen Rechtslage im Garantierecht nochfolgenden Rechtshinweis:

Sie ersteigern ein  Gut von Privat: keine Garantie; keineRücknahme; keine Gewährleistung; keine Nachbesserung; kein Nachverhandeln nachdem Zuschlag. Mit dem Zuschlag gehen Sie einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein.Das Angebot ist privater, nicht gewerblicher Natur. Die angebotene Ware ist,wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, gebraucht. Der Verkauf erfolgtunter Ausschluss jedweder Gewährleistung. Der Artikel wird "so wie erist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Geboteserklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlichzustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.