Wegen der neuen EU
Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf / Ankauf unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme, da es sich um
einen Privatverkauf / Privatankauf handelt.
Der Käufer /
Verkäufer erklären sich damit einverstanden und erkennen dies mit
dem Kauf / Verkauf an.
Gekauft wie gesehen bzw. Ersteigert.
Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jedem Online - Verkauf - Ankauf stehen, ansonsten haftet der Verkäufer - Käufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.
Der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.