Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann keine Garantie nach dem neuen EU-Recht übernommen werden.Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Laut neuem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online - Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware