Seit
dem 01.01.2002 sieht das neue EU-Recht eine zweijährige Gewährleistung/Garantie
bei Gebrauchtwaren auch für Privatverkäufer vor. Bitte beachten Sie dazu meine
folgenden Verkaufsbedingungen nach EU-Recht für diesen Privatverkauf:
Bitte
stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes !
Mit
der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie
bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.