Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet
Die Benutzung der Warenzeichen dient lediglich zur eindeutigen Identifikation der Ware und soll keine Verletzung der Schutzrechte darstellen.
Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.