Informationspflicht
gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Ihre
alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an
einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die
Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und
verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie
kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen
Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben.
Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall
ausreichend frankiert erfolgen
Batterien und Akkus, die
Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet
sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische
Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind:
(Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.