Poliermaschine 1500W inkl. Politur und Zubehör 33-tlg.

Poliermaschinen mit einer hohen Startdrehzahl sind für das Polieren ungeeignet und Maschinen ohne Drehgriff umständlich. Hier bekommen Sie beides zu einem absolutem Hammerpreis was seinesgleichen sucht!

Highlights

  • Stufenlose Drehzahlregulierung von 0-3000 U/min und 180° Drehgriff!
  • 180° Drehgriff für müheloses Polieren!
  • 1500 WATT mit SOFTSTART für ein TOP-POLIERERGEBNIS
  • Nanopolitur
  • Alles auf dem Bild im Preis inklusive!
  • GS-Zertifikat: Zertifikatsnummer SHES170200108501

Technische Daten
  • Frei regulierbare Drehzahl 0-3000U/min
  • Leistungsbedarf 1500 Watt
  • Soft-Start für sanftes Anlaufen
  • 2-Punkt-Sicherheitschalter mit Dauerbetrieb
  • Stellrad für elektronische Drehzahlvorwahl
  • Aluminiumdruckguss-Getriebegehäuse
  • Spindelarretierung zum schnellen Scheibenwechsel
  • Bogen-Handgriff links oder rechts verwendbar
  • Stabgriff wird ebenfalls mitgeliefert
  • 230 V / 50 Hz

Farbe: Schwarz

Lieferumfang
  • 500 ml MacBrite Nano Gloss
  • 1 Rotationsteller 125 mm M14
  • 1 Rotationsteller 150 mm M14
  • 1 Rotationsteller 180 mm M14
  • 5 gewaffelte Polierschwämme mittel 150 mm
  • 2 superweiche Polierfelle 180 mm mit Klettverschluss
  • 1 Polierschwamm mit integriertem Rotationsteller 150 mm / 4 cm dick
  • 1 Polierschwamm mit integriertem Rotationsteller 180 mm / 4cm dick
  • 5 Polierschwämme mittel 150 mm
  • 8 Polierschwämme soft 180 mm
  • 2 Mikrofasertücher
  • 1 Waschhandschuh
  • 1 Waschschwamm
  • 1 2-seitiger Gummiabzieher
  • inkl. 2 Ersatzkohlen
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2018-06-25 10:06 - 191533977073

Information zur fachgerechten Entsorgung von Batterien:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung durch uns an die in der Anbieterkennzeichnung unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ angegebene Adresse übersenden.

Chemische Bezeichnung: In der Nähe zum Mülleimersymbol befindet sich die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthaltenen Metalle. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber. Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden. Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3] Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben[RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.

Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben. Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten. In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Komunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.