etwa 30% unserer Neukunden hatte Monate vorher bereits einen Ersatz verbaut. Das sind dann meist Schlösser aus dem Zubehör, die wir nicht verwerten können. Wenn Sie auch kein originales Altteil mehr haben, sprechen Sie das bitte vor dem Kauf mit uns ab.
4 Jahre Garantieerklärung
Das Produkt wurde aus der Tür eines Gebrauchtwagens demontiert, daher liegt keine wirksame
Herstellergarantie vor. Stattdessen gewährt Daniel Müller, Auf dem Esche 22 in
49152 Bad Essen als Verkäufer dem Käufer für die aus diesem Angebot erworbenen Produkte jeweils eine 4 jährige Garantie.
Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung an Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht zugleich
Beförderer ist. Die Garantie endet nach einer Laufzeit von 4 Jahren. Der Geltungsbereich der Garantie ist auf die Europäische Union beschränkt, sie kann also nur innerhalb der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden.
Die Garantie umfasst die einwandfreie Funktionstüchtigkeit des Türschlosses bzw. das Ent- und Verriegeln sowohl mechanisch als auch elektrisch.
Im Falle eines in der Garantie-Zeit aufgetretenen Mangels in der Funktionstüchtigkeit des Produktes führt der Verkäufer eine kostenfreie Ersatzlieferung eines gleichartigen Türschlosses durch. Der Garantieanspruch besteht nur gegen Vorlage des Produktes. Dieses muss ungeöffnet sein, d. h. die Versiegelung darf nicht beschädigt sein. Mit dem Vorlegen des versiegelten Produktes ist der Garantieanspruch geltend.
Unabhängig von dieser Garantie stehen Verbrauchern daneben Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu.
Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, gesetzliche Gewährleistungsrechte bzw. die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadenersatz werden durch diese Garantie nicht berührt oder eingeschränkt.