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TECPO XENON BRENNER D1S 4300K 12V 35W SCHEINWERFERLAMPE PREMIUM AUTOLAMPE BIRNE

Artikel-Nummer: 11023992

Lieferumfang:
1x TECPO Xenon-Brenner D1S

Xenon-Brenner D1S  - 4300K, 12V-35W
Markenprodukt Original TECPO®
Herstellernummer 300513
Anwendungsgebiet: Scheinwerferlampe
Max. Leistungsaufnahme 35W
Nennspannung 12 V
Nennleistung 35W
4300 Kelvin, kaltweiß
Leistungsaufnahme-Toleranz ±3 %
Prüfspannung 13.5 V
Lichtstrom-Toleranz ±15 %
Sockel (Normbezeichnung) PK32d-2
Länge 80 mm
Durchmesser 9 mm
Lebensdauer bis zu 3000 h
mit integrierten Zündteil / Steuergerät
mit E11-Prüfzeichen, innerhalb der StVO zugelassen
Artikel für eine lange Lebensdauer im täglichen Einsatz

- Hinweis: Bitte prüfen Sie vor Ihren Kauf welchen TYP von Xenonlampe ihr Fahrzeug benötigt.
  Es gibt inzwischen mehr als 6 Verschiedenen Ausführungen, wie z.B.: D1S, D1R, D2S, D2R, D3 oder D4.
Hinweise zur Batterieentsorgung Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten,

die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich - rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
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