6N6-3B-1 Atom AGM Gel Motorradbatterie 6V 6Ah-Siehe Fahrzeugliste


6N6-3B-1 - Atom-Gel-Motorradbatterie 6V 6Ah

Die fortschrittliche Gel-Technologie-Serie von Atom bietet Ihnen einen leichteren, kompakteren Akku mit einer kürzeren Ladezeit als Ihr herkömmlicher Standardakku.

 Sie sind auch strukturell stärker und bieten einen größeren Widerstand gegen Vibrationen. Sie haben eine geringere Entladungsrate als AGM-Batterien und können eine Tiefentladung besser verkraften, wodurch sich die Atom-Gel-Batterie hervorragend für den saisonalen Einsatz und längere Lagerzeiten eignet.

Atom-Gel-Batterien sind wartungsfrei, sodass keine Überprüfung des Elektrolytstands oder Nachfüllen erforderlich ist. Sie können auch an der Seite oder am Ende montiert werden, was sie vielseitig für kundenspezifische Anwendungen macht.


Produktspezifikationen:

Hauptmerkmale:
Im Paket:

Bitte beachten Sie:
Gel-Batterien sind nicht für Anwendungen mit hoher Stromaufnahme geeignet, wie z. B. Kaltstart von großen oder hochverdichteten Motoren.

Die Ausstattung dient als Richtlinie, bitte überprüfen Sie Ihre aktuelle Batterienummer vor der Bestellung, wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Batterie Sie benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden uns bei Ihnen melden.


Anpassungen:

Marke Modelle Baujahre
Honda CB 100 Super Sport 1970 - 1972
Honda CB 125 S 1973 - 1980
Honda CL 100 S Scrambler 1970 - 1973
Honda MT 125 Elsinore 1974 - 1976
Honda MT 250 Elsinore 1974 - 1976
Honda SL 100 1970 - 1973
Honda SL 125 1971 - 1975
Honda XL 100 1975 - 1976
Honda XL 175 1973 - 1978
Honda XL 350 1974 - 1978
Kawasaki KE 250 B 1977 - 1979
Kawasaki KE 100 1979 - 2001
Kawasaki KE 125 1976 - 1983
Kawasaki KE 175 1976 - 1978
Kawasaki KL 250 1978 - 1983
Yamaha DT 175 1978 - 1983
Yamaha DT 250 1977 - 1980
Yamaha DT 400 1977 - 1979
Yamaha XT 500 1976 - 1980


































































Rücknahmepflicht und Pfanderstattung:

Ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 ist nicht in Kaufpreis enthalten.

Nach dem Batteriegesetz gemäß §10 BattG sind Besitzer pflichtet, die alte Batterie zu entsorgen. Ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 kann separat durch eine Rechnung ausgewiesen werden.

Das Pfand alter Batterie wird bei Vorlegen dieser bezahlten Rechnung und Abgabe eines beglaubigten Entsorgungsnachweises umgehend erstattet.