Das
ist eine Versteigerung bzw. ein Verkauf im Sinne § 156 BGB.
Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein
Rücktrittsrecht hat.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Bezahlung per Überweisung mit Vorkasse oder PayPal. Versand nach
Zahlungseingang
Durch
die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:
Der
Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.
Bitte stellen sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Eine
Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren,
dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Absatz 5 des
Fernabsatzgesetzes handelt.
Das bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem
Fernabsatzgesetz hat.
Der
Artikel wird so wie er ist verkauft:
Ich verpacke mit größter Sorgfalt. Da das
Risiko des Versandes beim Erwerber liegt sollte vor Annahme der Ware
auf Transportschäden überprüft werden.
Bitte beschädigte Pakete bei der Versandfirma sofort mit Foto und
möglichst mit Fahrerunterschrift reklamieren, da sonst der Versicherungsschutz nicht
greift.
Mit
der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche
Gewährleistung verzichten.
Bieten
Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rückgabe sowie
nachträgliches Verhandeln über den Kaufpreis ist nicht möglich.
Spaßbieter werden mit 20% des Kaufpreises belangt!
Verkauf von Privat.
Versandkosten trägt der Käufer, Ebay-Gebühren der Verkäufer.