Nicht mit Stahlfelgen fahrbar! Die Spurverbreiterungen mit ABE sind nur zulässig für die in der ABE/Gutachten der Spurverbreiterungen genannten Original-Rädern. Die jeweilige ABE liegt der Verpackung bei. Bei Verwendung von bestimmten Rad-/Reifenkombinationen ist eine Eintragung erforderlich. Die Auslieferung der Spurverbreiterungen mit ABE erfolgt komplett mit Befestigungsmaterial. Maßgeblich für die Zulässigkeit ist das jeweils gültige Teilegutachten bzw. die jeweils gültige ABE. Bitte achten Sie hier besonders auf die freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug.
Hersteller | H&R |
System | DR |
Anzahl Löcher | 5 |
Lochabstand (Lochkreis) | 112 mm |
Mittenloch [mm] | 57,1 mm |
ET-Grenze | siehe Gutachten |
Schraubengewinde | M14 x 1,5 |
Dicke [mm] | 20 mm |
Farbton | schwarz |
Einschränkung | Nicht für Fahrzeuge mit Stahlfelge. |
Vorderachse, Hinterachse.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Trak+ Wheel Spacers.
rechts, links
40 mm pro Achse, 20 mm pro Rad.
Variante | Baujahre | Motor (ccm / kW / PS) | ||
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3.0 quattro | 2003 bis 2005 | 2976 ccm | 162 kW | 220 PS |