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1x MANNOL DIN NORM 61 DIN61 AUSLAUFHAHN HAHN PASSEND für 20L KANISTER FASS

Artikel-Nummer: 11024962

Lieferumfang:
1x DIN61 Auslaufhahn

Verwendbar für alle Kanister mit Schraubverschluss - Normgewinde DIN61
geeignet für diverse Flüssigkeiten wie Wasser, Öl, Frostschutzmittel etc.
Stabiles Material
Dichter Verschluss, kein Tropfen beim kippen

Die innovativen Dispensing Taps-Auslaufhähne für 20 L-MANNOL-Gebinde und 1.000 L-IBC-Container ermöglichen einfaches, sauberes und schnelles Umfüllen von Flüssigkeiten ohne Gluckern. Dank des patentierten Belüftungssystems bietet der Dispensing Tap sehr hohe Auslaufleistungen mit einer Durchflussrate von >10 L/min. Dispensing Taps zeichnen sich durch eine hervorragende Dichtigkeit und höchste Chemikalienbeständigkeit aus. Der angeschrägte Auslauf ermöglicht ein besonders einfaches und vor allem sauberes Abfüllen von Flüssigkeiten. Er lässt sich bequem auch in schmale Gebindeöffnungen einführen.
Patentierte Qualitätsware MADE IN GERMANY!
Hinweise zur Batterieentsorgung Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten,

die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich - rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Einkauf ohne Risiko
Markenqualität
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