Mit dem „dodocool„ Selfie Ring Blitz können Sie Ihre Fotos und Videos auf das nächste Level bringen! Das tragbare Ringlicht verfügt über 36 LED-Lampen in weißer Farbe, die für eine klare und helle Beleuchtung sorgen. Einfach per USB-Kabel wird Akku aufgeladen und überall Verwendbar.
Das Ringlicht ist nicht nur für Selfies geeignet, sondern auch als Dauerlicht für Ihr Fotostudio. Die Besonderheiten des Produkts sind seine Tragbarkeit und seine Ringform, die Ihnen eine gleichmäßige Ausleuchtung ermöglicht. Ein Must-Have für alle, die ihre Fotos und Videos verbessern möchten!
Bei Rückfragen Stehen wir Ihnen Gerne zur Verfügung.
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Informationen zu
Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro-
und/ oder
Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im
Interesse einer
umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des
Symbols nach
Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten
Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht
als unsortierter
Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den
Hausmüll. Vielmehr
sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen
Sammel- und
Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem
Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe
an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die
Altgeräte nach § 14
Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die
öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen
Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung
vorzubereiten. Anhand des
Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die
am Ende ihrer
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das
Symbol für die
getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine
durchgestrichene
Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:
Für die Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie von uns einen Rücksendeschein
von Hermes.
Sie können das Altgerät in jedem Hermesshop abgeben. Die Rücksendung
erfolgt kostenlos.
Für die Rückgabe eines Altgerätes kontaktieren Sie uns.
3. Hinweis zum Datenschutz:
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible
personenbezogene Daten
(etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter
gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten
eigenverantwortlich für
die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
sorgen müssen.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder
Produkte mit
eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr
weiterveräußern
(Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur
Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung
gewährleistet werden
kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im
Handel vor Ort
abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von
Altbatterien
verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der
Art beschränkt,
die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder
sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse
unentgeltlich
abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole:
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.)
gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll
gegeben werden
dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr
als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,
befindet sich unter
dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten
Schadstoffes –
dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb"
steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3. Fahrzeugbatterien:
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den
Anlasser, die
Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die
folgenden
Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber
Endnutzern je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben,
wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem
Verkäufer keine
Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer
Fahrzeugbatterie einen
Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte
Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der
Gefahrengutverordnung ist ein
Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig.
Alternativ kann der
Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger
eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie
nicht dem Pfand
erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte
nach § 11 Abs. 3,
BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen
dem Endnutzer
die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu
bestätigen. Der Kunde
erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er
dem Verkäufer
einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1
S. 4 BattG
vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.