Mit dem „dodocool„ Selfie Ring Blitz können Sie Ihre Fotos und Videos auf das nächste Level bringen! Das tragbare Ringlicht verfügt über 36 LED-Lampen in weißer Farbe, die für eine klare und helle Beleuchtung sorgen. Einfach per USB-Kabel wird  Akku aufgeladen und überall Verwendbar.


Das Ringlicht ist nicht nur für Selfies geeignet, sondern auch als Dauerlicht für Ihr Fotostudio. Die Besonderheiten des Produkts sind seine Tragbarkeit und seine Ringform, die Ihnen eine gleichmäßige Ausleuchtung ermöglicht. Ein Must-Have für alle, die ihre Fotos und Videos verbessern möchten!





Bei Rückfragen Stehen wir Ihnen Gerne zur Verfügung.



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Informationen zu

Elektro- und Elektronik(alt)geräten



Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro-

und/ oder


Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im

Interesse einer




umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.




1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des

Symbols nach




Anhang 3 zum ElektroG:




Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall

getrennten




Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht

als unsortierter




Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den

Hausmüll. Vielmehr




sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen

Sammel- und




Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem

Altbatterien und




Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe

an einer




Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die

Altgeräte nach § 14




Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die

öffentlich-rechtlichen




Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen




Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung

vorzubereiten. Anhand des




Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die

am Ende ihrer




Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das

Symbol für die




getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine

durchgestrichene




Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:




 




2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:




Für die Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie von uns einen Rücksendeschein

von Hermes.




Sie können das Altgerät in jedem Hermesshop abgeben. Die Rücksendung

erfolgt kostenlos.




Für die Rückgabe eines Altgerätes kontaktieren Sie uns.




3. Hinweis zum Datenschutz:




Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible

personenbezogene Daten




(etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter

gelangen dürfen.




Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten

eigenverantwortlich für




die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten

sorgen müssen.




 




Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien




Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder

Produkte mit




eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr

weiterveräußern




(Endnutzer):




1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:




 




Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur

Rückgabe von




Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung

gewährleistet werden




kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im

Handel vor Ort




abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von

Altbatterien




verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der

Art beschränkt,




die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.

Altbatterien




vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns

zurücksenden oder




sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse

unentgeltlich




abgeben.




2. Bedeutung der Batteriesymbole:




Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.)

gekennzeichnet.




Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll

gegeben werden




dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr

als 0,002




Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,

befindet sich unter




dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten

Schadstoffes –




dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb"

steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.




 




3. Fahrzeugbatterien:




Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den

Anlasser, die




Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die

folgenden




Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber

Endnutzern je




Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich

Umsatzsteuer zu erheben,




wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem

Verkäufer keine




Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer

Fahrzeugbatterie einen




Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte




Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der

Gefahrengutverordnung ist ein




Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig.

Alternativ kann der




Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger




eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie

nicht dem Pfand




erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte

nach § 11 Abs. 3,




BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen

dem Endnutzer




die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu

bestätigen. Der Kunde




erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er

dem Verkäufer




einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1

S. 4 BattG




vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.