Kleingedrucktes:
Nach dem
neuen Sachmangelrecht (ehemals "Gewährleistung"), das seit dem
01.01.2002 Gültigkeit besitzt, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim
Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als
vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe
die hier angebotene Ware als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung
grundsätzlich aus. Für Transportschäden und Verlust
der Waren beim unversicherten Versand haftet der Käufer (§ 447 BGB). Der Käufer
erklärt sich mit Abgabe seines Gebotes mit diesem Ausschluss auf Gewährleistung
einverstanden! Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht
einverstanden sind!