Beachten Sie auch meine weiteren Auktionen
Viel Spaß beim Bieten!!
Mehr gibt es zum Artikel nicht zu schreiben!
Leider sind immer wieder Schlauberger unterwegs die den folgenden Text erforderlich machen
Das Kleingedruckte: Bitte stellen Sie Fragen VOR der Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" (gekauft wie gesehen) von Privat verkauft. Das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Gewährleistung oder Garantie bei Gebraucht- und Neuwaren völlig zu verzichten. Gewährleistung, Garantie und Umtausch sowie das Aufkommen für künftig auftretende Fehler oder Qualitätsmängel sind ausgeschlossen. Die Kosten und das Risiko für den Versand trägt der Käufer. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern Sie sich bitte nicht über diesen Passus, aber schon in kurzer Zeit wird er so oder so ähnlich bei fast jedem ebay - Angebot stehen. Das EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Es handelt sich bei meinen Auktionen grundsätzlich um gebrauchte Artikel, soweit nichts anderes in der Artikelbeschreibung erwähnt ist. Ich verschicke meine Ware zweimal pro Woche, meistens Mittwochs und Samstags. Ebenso kontrolliere ich den Geldeingang. Wem das nicht reicht, dem empfehle ich bei mir nicht zu kaufen. Es ist mir nicht möglich häufiger meine ebay Geschäfte zu überwachen. Versandkosten gelten nur für Deutschland! Bieter aus dem Ausland sollten mich wegen dieser Kosten anmailen. Die Versandkosten sind bindend. Nur weil jemand einen günstigeren Weg kennt, bedeutet das nicht das ich diesen nutze.
Bieter, die auf Besichtigung/Probefahrt beim Bieten verzichten,
kaufen den Kaufgegenstand als ungesehen. Der Höchstbietende schließt einen
rechtsgültigen Kaufvertrag, der zur Zahlung nach Abnahme verpflichtet.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d, Artikel 4, Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Sogenannte Spaßbieter verpflichten sich, bei Nichtabnahme des gekauften Artikels, aus welchen Gründen auch immer, 25 % des Gebotspreises als pauschalen Schadenersatz zu zahlen. Jeder Bieter kennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01)
Da es sich hier um eine Privatauktion handelt, schließe ich jegliche Sachmängelhaftung, Gewährleistung, Rückgaberecht sowie Garantieansprüche aus.
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Viel Spaß beim Bieten !!!
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