"Die Wind-Gans" - (oder Wind-Ente) - sooo echt sieht sie aus!
Sie erhalten ein "Windgans-Pärchen", also 2 Stück.

Der Blickfang in jedem Garten oder auf Ihrem Balkon! Schon bei einer kleinen Brise entfaltet sich der Windsack und ähnelt von Weitem gesehen täuschend echt einem dort stehenden Vogel. So ist er auch als Vogelscheuche oder für die Jagd geeignet.

Die Windsack-Gans ist regen- und wetterfest. Der Kopf ist abnehmbar (so wird auch der Stab in die Erde gebracht) und kann in 3 verschiedene Positionen gesteckt werden.

Der Aufbau ist einfach: auspacken, den Stab von oben durch das untere Loch des Windsack bis zum Stopper stecken, das obere Ende in das obere Loch einführen, dann den Stab in den Erdboden oder die Erde im Balkonkübel stecken, eventuell mit einem Hammer etwas nachhelfen.  Nun wird der Kopf auf die gewünschte Position aufgebracht. Bei Wind füllt sich der Windsack, bläht die Gans auf und lässt sie von Weitem täuschend echt aussehen. Sie dreht sich entsprechend der Windrichtung und kann so als Windrichtungsanzeiger dienen.


Maße:

Kopf ca. 19 cm hoch 12 cm lang (mit Schnabel)

Körper (Windsack) ca. 42 cm lang und 28 cm breit

Stab ca. 53 cm lang


Windente - Gans - Windgans - Schwan - Windschwan - Jagd - Vogelscheuche....

Die Windgänse halten vor unserem Ladengeschäft A la Siesta e.K. in Wismar je nach Sturmzeiten ungefähr ein halbes bis ein Jahr. Als erste Verschleißerscheinung beginnt sich das obere Loch des Windsacks zu weiten - dieses können wir mit dem Hefter oder Nadel und Faden noch einmal auf den originalen Durchmesser verkleinern, so dass der Windsack nicht unter die obere Halterung rutschen kann und weiter genutzt werden kann.

Aufgrund der Stablänge können wir die Windgänse nur im Paket versenden.


Wenn Sie mehrere Windgänse aufstellen, bringt ihr Anblick immer gute Laune! Sie können in verschiedene Richtungen zeigen und so mehr oder weniger aufgebläht einen Halbkreis bilden. 


Wir sind als Händler gesetzlich dazu verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung auf Neuwaren einräumen: §§ 437, 438 BGB. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Das Gesetz ist für uns bindend und steht über anderslautenden Einzelangaben.