Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten
Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber
vorschreibt, an einer kommunalen
Sammelstelle oder im Handel vor Ort
abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten
und
verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.
Gerne können Sie auch die bei uns
erworbenen Batterien/Akkus nach
dem
Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der
Batterien/Akkus an uns muss in
jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen
Batterien
und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne deutlich
erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren
befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die
chemische
Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür
sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.